Elementarschäden: Angebotspflicht besser als alleinige Pflichtversicherung

Haus nach Hochwasser

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Bund und Länder konnten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin nicht auf eine Versicherungspflicht für Elementarschäden einigen. Die Bundesländer fordern eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer schon seit längerem. Doch sowohl Bundesjustizminister Marco Buschmann und auch die deutschen Versicherer lehnen diese ab.

„Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht ist aus unserer Sicht besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System“, sagt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Doch die Ländervertreter üben an diesem Ansinnen Kritik. Der niedersächsische Regierungschef und SPD-Politiker Stephan Weil vertritt die Ansicht, dass eine Angebotspflicht niemanden ernsthaft weiterbringen „Das ist nur eine Pflicht der Versicherungswirtschaft, ihre Werbemaßnahmen zu verstärken“.

In diesem Zusammenhang weist der GDV darauf hin, dass eine einmalige Angebotspflicht in der richtigen Versicherungslogik bleibe, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien.

„Richtig ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden selbst wählen können, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht“, so Asmussen.

GDV-Gesamtkonzept aus drei Elementen

Das vom GDV vorgeschlagene Gesamtkonzept bestehe aber aus drei Elementen: Mehr Prävention und Klimafolgenanpassung, freiwilliger Versicherungsschutz und eine Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat für den Fall extremer Naturkatastrophen.

„Aus unserer Sicht ist bei der Prävention und der Klimafolgenanpassung mit dem Vorschlag der einmaligen Angebotspflicht zu wenig passiert, der Aspekt der Risikoteilung fehlt ganz“, sagt Asmussen. Die Einzelheiten der einmaligen Angebotspflicht seien zentral für die Praktikabilität, das bleibe im Detail abzuwarten.