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68 Prozent der Rentenleistungen waren in 2023 einkommensteuerpflichtig

Rund 22,1 Mio. Personen haben im Jahr 2023 Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente in Höhe von 381 Mrd. Euro erhalten. Laut Statistischem Bundesamt waren das 0,6 Prozent oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Auch die Höhe der gezahlten Renten stieg in diesem Zeitraum um 4,9 Prozent oder 17,7 Milliarden Euro an. 68 Prozent der Rentenleistungen waren steuerpflichtige Einkünfte.

So werden Lebensversicherungen versteuert

Wie Lebensversicherungen zu versteuern sind, wissen nicht viele. Die gesetzlichen Regelungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach geändert. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) hat die steuerliche Behandlung unter die Lupe genommen.

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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2020 knapp zwei Drittel aller Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig. Wer seinen Ruhestand finanziell unabhängig genießen will, sollte daher seine Nettoansprüche im Alter umsichtig berechnen.

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Wegweisendes Urteil zur Doppelbesteuerung der Renten

Erstmals wurden Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Rentenbesteuerung festgelegt. Zum steuerfreien Rentenbezug sind sowohl jährliche Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, als auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu rechnen.

Steuerliche Förderung der Absicherung der Arbeitskraft

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die steuerliche Förderung der privaten Altersversorgung und, falls im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgesichert, auch die der Arbeitskraftabsicherung eingeführt. Im Veranlagungszeitraum 2020 können 90 Prozent der Beiträge zu einer privaten Basisrentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.