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Ärztin impft Mann

Rechtsschutzversicherer verweigern oft Deckung bei Klagen wegen Covid-19-Impfschäden: Betroffene wehren sich rechtlich mit Erfolg

Ab 31.12.2024 droht die Verjährung der rechtlichen Schadenersatzansprüche aus § 84 AMG. Sollte sich aufgrund der unvermeidbaren BGH-Rechtsprechung ergeben, dass Deckungsablehnungen der Versicherer rechtswidrig und Versicherte gehindert waren, in unverjährter Zeit erfolgsversprechende Schadenersatzklagen einzureichen, dürften Schadenersatzansprüche gegen Rechtsschutzversicherungen bestehen.