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Genervter Mann führt Telefonat

Urteil gegen wettbewerbswidrige Werbeanrufe

Das OLG Nürnberg stellt klar, dass Werbeanrufe, sogenannte Cold-Calls ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht zulässig und wettbewerbswidrig sind. Diese Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).