Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis 30.09. 2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Diese sind die Grundlage für den digitalen BaFin-Kontenvergleich, der Anfang 2025 starten soll.