23.07.2024 Assekuranz Existenzvorsorge Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Meldepflicht beim Jobwechsel Ein Jobwechsel erfordert keine Mitteilung an den Berufsunfähigkeitsversicherer, solange im Vertrag keine anderslautenden Regelungen enthalten sind, bleiben der Versicherungsschutz und der Beitrag bei einem Berufswechsel unverändert.