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Frau sitzt verzweifelt vor Laptop

Cyberversicherung muss bei arglistiger Täuschung nicht zahlen

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass eine Cyberversicherung keine Leistungen erbringen muss, wenn bei Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben gemacht wurden. Das zweite Urteil Deutschlands zu einer Cyberversicherung verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von Risikofragen.