Ab 01.01.2025 steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1 Prozent. Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge, die ab 01. Juli 2024 abgeschlossen werden, bieten ein kostenfreies Umtauschrecht in die neuen Tarife mit höheren Garantien.