Schlüssel war weg: Versicherter blieb auf Einbruchsschaden sitzen
Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar im Auto in einer Aktentasche liegen lassen – mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Nach einem Einbruch forderte er von seiner Hausratversicherung Schadenersatz und berief sich auf die „erweiterte Schlüsselklausel“.