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Richterhammer und Münzstapel

BGH schafft Klarheit für Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat erstmals einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei langfristigen Prämiensparverträgen mit einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel festgelegt: als Referenzzins sollen die Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren herangezogen werden.