Flugverspätung? FairPlane ist neuer Partner des ADAC

20240729-ONA0002-1-1.jpg20240729-ONA0002-1-1.jpgFairPlane ist neuer Partner des ADAC und setzt Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung für ADAC Mitglieder durch.Fairplane / FP Passenger Service GmbH

Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Flugreisende sind mit Flugunregelmäßigkeiten konfrontiert. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigungszahlungen vor.

Bei Flugverspätungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.

Anspruch auf Entschädigung mit dem ADAC kostenlos prüfen

Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner kann nach Eingabe von Flugnummer und Flugdatum in wenigen Minuten einen etwaiger Anspruch überprüft werden. Nach der Eingabe können sich ADAC Mitglieder für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit dem ADAC Partner FairPlane entscheiden. ADAC Mitglieder zahlen eine vergünstigte Erfolgsprovision.

Das Fluggastrechteportal FairPlane wurde 2011 gegründet und bearbeitet die Fälle von betroffenen Flugreisenden mit auf Fluggastrecht spezialisierten Vertragsanwälten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung wird eine Provision vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung sowie die Gerichtskosten trägt FairPlane als Prozessfinanzierer. Für ADAC Mitglieder wird die Erfolgsprovision rabattiert.

Weitere Ansprüche mit FairPlane durchsetzen

Neben der Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Passagier können ADAC Mitglieder auch weitere Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung geltend machen.

  • Betreuungsleistung
  • Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung
  • Die Betreuungsleistung muss die Fluglinie ab einer Verspätung von zwei Stunden erbringen (abhängig von der Flugstrecke). Diese beinhaltet Speisen und Getränke, notwendige Hotelübernachtung und Fahrtkosten vom Flughafen zum Hotel und retour bis zu dem Beginn der Ersatzbeförderung. Diese Kosten muss die Fluglinie auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen erbringen. Tritt der Passagier in Vorleistung, können diese Kosten unter Vorlage der Belege vom Luftfahrtunternehmen zurückverlangt werden.

    FairPlane Geschäftsführer Mag. Michael Flandorfer: „Viele Passagiere wissen leider nicht, dass die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen muss und übernachten am Flughafen, anstatt ein Hotel zu buchen, bis der Ersatzflug abhebt. Natürlich sollte man bei Übernachtung, Speisen und Getränken auch auf die Kosten achten und ein Hotel mittlerer Preisklasse wählen. Fünf-Sterne Hotels, alkoholische Getränke und Luxusmenüs ersetzt die Fluglinie in der Regel nicht.“

    Ersatzbeförderung: Stellt das Luftfahrtunternehmen nach einer kurzfristigen Annullierung keine Ersatzbeförderung zur Verfügung, kann der Passagier selbst einen neuen Flug buchen und diese Kosten mit FairPlane von der Airline zurückverlangen. Zusätzlich kann auch ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen.

    Ticketkostenerstattung: Wenn die Reise wegen einer kurzfristigen Annullierung des Flugs sinnlos geworden ist, kann zusätzlich zur Entschädigung eine Rückerstattung der Ticketkosten von der Fluglinie gefordert werden.

    ADAC Flugentschädigung mit FairPlane Jetzt testen

    Ein Beitrag im Original von FairPlane über news aktuell

LESEN SIE AUCH

Suitcase in the AirportSuitcase in the AirportSergey – stock.adobe.com
Finanzen

Flughafenstreiks ohne Ende – Passagierrechte?

Streikaufrufe für Lufthansa- oder Sicherheitspersonal nehmen kein Ende. Passagiere brauchen gute Nerven! Doch welche Rechte haben sie? Ein Überblick über die Passagierrechte der EU-VO 261/2004 klärt auf.

Mann-Tablet-Gluecksspiel-215072840-AS-Africa-StudioMann-Tablet-Gluecksspiel-215072840-AS-Africa-StudioAfrica Studio – stock.adobe.com
Presseportal

Illegales Online Glücksspiel: Spielverluste können rückgefordert werden

Auch wenn man es aufgrund der zahlreichen Angebote nicht erwartet, Online Glücksspiel ist in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bislang verboten. Schätzungen zufolge werden trotzdem in Deutschland täglich mehr als vier Millionen Euro beim Online Glücksspiel verspielt.
A European woman in a protective medical mask on her face sits aA European woman in a protective medical mask on her face sits aIlona – stock.adobe.com
Presseportal

Fluggastrechte: Wenn der Flieger zu spät abhebt

Endlich wieder ohne Beschränkungen reisen: Viele nutzen die Chance, im Urlaub wieder fremde Länder oder Kontinente kennenzulernen. Die vermeintlich schönste Zeit im Jahr birgt trotzdem immer noch Tücken. Gerade in diesem Jahr heben viele Flugzeuge verspätet ab. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung ...
Young woman with coffee mug sitting on the floor with laptop. CoYoung woman with coffee mug sitting on the floor with laptop. CoStasique – stock.adobe.com
Finanzen

ONESTY startet Finance Facts zur Finanzbildung

ONESTY macht die Menschen in Deutschland durch Vermittlung von faktenbasiertem Wissen und individuelle Beratungen fit für Finanzen. Mit dem Blog "Finance Facts" erweitert die ONESTY Finance GmbH ihr Engagement in der Finanzbildung. Ziel der Plattform ist es, Finanzthemen wie Altersvorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau leicht verständlich aufzubereiten.

Martin-Graefer-2024-die-BayerischeMartin-Graefer-2024-die-Bayerischedie Bayerische
Finanzen

Höherer Garantiezins ab 2025: die Bayerische schließt 2024-Neukunden ein

Zum 01.01.2025 vervierfacht sich der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von bislang 0,25 auf 1 Prozent. Kundinnen und Kunden in der privaten Altersvorsorge und für Berufsunfähigkeitsversicherungen des Jahres 2024 profitieren ebenfalls ab 01.01.2025 vom neuen Höchstrechnungszins.

Experten warnen vor Bruch des GenerationenvertragsExperten warnen vor Bruch des GenerationenvertragsBundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e.V.
Finanzen

Experten warnen vor Bruch des Generationenvertrags

Von der Lokomotive Europas zum Schlusslicht. Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Ein Grund sei die zu hohe Abgabenlast, analysiert der Experte für Sozial- und Gesundheitspolitik Frank Rudolph, Geschäftsführer des Bundesverbandes Verrechnungsstellen Gesundheit (BVVG), in seiner Politik-Kolumne.