Digitale Rentenübersicht: Positive Resonanz nach erster Evaluation

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Die Digitale Rentenübersicht bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über ihre individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter aus den drei Säulen der Alterssicherung. Von Beginn an wurde das Online-Portal fortlaufend evaluiert und Nutzende befragt. Der erste Evaluationsbericht liegt jetzt vor und fällt sehr positiv aus.

Die Digitale Rentenübersicht verschafft allen Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung. Das Online-Portal kann somit eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Um festzustellen, ob die Digitale Rentenübersicht ihre Ziele erfüllt und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, wurde ein Evaluationsbericht bereits in der gesetzlichen Grundlage verankert. Der nun vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie daraus abgeleitete Empfehlungen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

  • Die Vertrauenswürdigkeit des Online-Portals wird von Nutzerinnen und Nutzern als hoch angesehen
  • Viele Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat
  • Die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung werden als verständlich eingeschätzt
  • „Der Evaluationsbericht zeigt, dass wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt für die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter geschaffen haben. Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer ist wertvoll und wichtig, es hilft uns die Plattform weiter zu optimieren“, erklärt Dr. Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Die Nutzenden haben Wünsche an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) zur Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht gerichtet. Diese werden aktuelle bewertet und geprüft. Es handelt sich insbesondere um:

    • Weiterentwicklung der Landingpage
    • Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses
    • Sichtbarere Platzierung eines staatlichen Logos im Header wie zum Beispiel das der Deutschen Rentenversicherung Bund
    • Redaktionelle Kürzung der Inhalte der öffentlichen Seite
    • Weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten
    • Gewünschte zusätzliche Erklärvideos stehen im Portal bereits zur Verfügung
    • Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis Ende 2024 verpflichtend anbinden

      Auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde die Digitale Rentenübersicht in den letzten drei Jahren entwickelt und stand seit Mitte 2023 allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Pilotphase zur Verfügung. Seit Jahresbeginn befindet sich das Online-Portal www.rentenuebersicht.de nun im Regelbetrieb. Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die ZfDR.

      „Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, betont Fasshauer. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Rentenübersicht hat die Deutsche Rentenversicherung hier zusammengefasst.

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