Beweislast für fingierten Unfall trägt Versicherer

Auto-vs-Baum-192288599-Frank-WaßerfuehrerAuto-vs-Baum-192288599-Frank-WaßerfuehrerFrank Waßerführer / fotolia.com

Der Vollkaskoversicherer trägt die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dabei reicht es aber, wenn er viele Indizien vorträgt, die für eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles sprechen. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Dies muss der Versicherer im Prozess nachweisen. Gelingt ihm das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht.

Absichtlich herbeigeführter Unfall?

Nachdem der Kläger war mit dem Auto seiner Ehefrau gegen einen Baum geprallt war, wurde der Pkw kurze Zeit später unrepariert für 12.000 Euro verkauft. Der Autofahrer verlangte zunächst vom Vollkaskoversicherer Reparaturkosten in Höhe von 24.000 Euro, deren Höhe er später senkte. Als Unfallgrund gab er schlechte Sichtverhältnisse bei Dunkelheit und Nieselregen an, weswegen er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und von der Straße abkam.

Der Versicherung war der Meinung, dass der Kläger mit dem Pkw jedoch absichtlich gegen den Baum gefahren ist, um die Versicherungsleistung zu erhalten. Die Versicherung verwies auf verschiedene Umstände, mit denen sich das Landgericht in seiner Entscheidung im Einzelnen auseinanderzusetzen hatte.

LG geht von vorsätzlich herbeigeführtem Unfall aus

Nach Anhörung des Klägers, der Vernehmung eines Zeugen und der Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens war das Landgericht Coburg davon überzeugt, dass der Kläger den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hatte. Der Kläger hatte das Unfallgeschehen im Laufe des Verfahrens unterschiedlich dargestellt und nach der Einschätzung des Landgerichts immer dem aktuellen Verfahrensstand angepasst.

Auch weil das Fahrzeug kurze Zeit später unrepariert verkauft wurde und deshalb unter anderem unklar blieb, ob sich daran ältere Beschädigungen befanden, und da schließlich der Kläger und seine Ehefrau innerhalb von drei Jahren in fünf weitere Unfallereignisse verwickelt waren, genügte dem Landgericht für die Überzeugung, dass der Kläger den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hatte.

Urteil vom 05. Juni 2018 (Landgericht Coburg, AK 24 O 360/16)

LESEN SIE AUCH

panoramic shot of depressed man with closed eyes holding glassespanoramic shot of depressed man with closed eyes holding glassesLIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com
Urteile

Zur Beweislast für eine unfallbedingte Erstverletzung

Der Invaliditätsschutz aus einer Unfallversicherung entsteht nur dann, wenn die Invalidität auch durch einen Unfall verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer muss im Zweifel beweisen, dass ein Unfall die Erstverletzung auslöste.

Versicherung Schadensfall am Auto. AutoversicherungVersicherung Schadensfall am Auto. AutoversicherungGina Sanders – stock.adobe.com
Urteile

Kasko: Generelle Plicht zur Polizeialarmierung?

Nach einem Autounfall stellt sich die Frage, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Unfallhergang rechtssicher abzuwickeln. Häufig besteht zwischen Versicherungsschutz und einer möglichen Strafbarkeit eine enge Verbindung. Aber gibt es dabei auch die Pflicht die Polizei zu rufen?

Auffahrunfall-85968175-FO-FxquadroAuffahrunfall-85968175-FO-FxquadroFxquadro – fotolia.com
Urteile

Verkehrsunfall: Nutzungsausfall auch für ein Jahr?

Wenn nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Fahrzeugs mehr als ein Jahr vergeht, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden. Dies entschied das Landgericht Bielefeld.
Autounfall-Mann-Telefon-84476173-AS-Monkey-BusinessAutounfall-Mann-Telefon-84476173-AS-Monkey-BusinessMonkey Business – stock.adobe.com
Urteile

Urteil zum Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Verkehrsunfall

Ein Unfallgeschädigter darf auf das Restwertangebot eines anerkannten Sachverständigenbüros vertrauen. Er muss auch nicht auf ein höheres Angebot der Versicherung warten. Wenn das Angebot des Versicherers nach dem Verkauf des Unfallfahrzeugs kommt, wird das höhere Angebot beim Schadensersatz nicht berücksichtigt. Dies urteilte das Landgericht Konstanz.
Mann-Lenkrad-entruestet-214363431-FO-ra2-studioMann-Lenkrad-entruestet-214363431-FO-ra2-studio
Urteile

Meldefrist verstrichen – Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Ein Verkehrsunfall sollte der Vollkaskoversicherung lieber gleich gemeldet werden, denn erfolgt die Schadensanzeige erst, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist, geht der Versicherungsnehmer unter Umständen leer aus. Darauf wies das Oberlandesgericht Braunschweig hin.
Anzugtraeger-Sanduhr-141590782-AS-Rawpixel-comAnzugtraeger-Sanduhr-141590782-AS-Rawpixel-comRawpixel.com – stock.adobe.com
Urteile

BU: Befristung einer Leistung muss nachvollziehbar sein

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt und er dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung nachvollziehbar darlegt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.