Rechtzeitige Vermögens- und Nachlassplanung wird wichtiger

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Fast ein Viertel aller Erben hat in den vergangenen Jahren jeweils mindestens 100.000 Euro geerbt. Das zeigt eine Studie der Deutschen Bank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.

Bei sieben Prozent der Befragten waren es sogar eine Viertel Million und mehr. Und bei diesen Angaben sind Immobilienvermögen noch gar nicht berücksichtigt.

Laut Studie hat mehr als die Hälfte der späteren Erblasser mit ihren Erben bislang noch nicht über das Thema gesprochen.

Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland), dazu:

„Das Erstaunliche ist jedoch, dass Erben und Vererben in den meisten Familien hierzulande noch immer ein großes Tabuthema ist. Wer sich nicht rechtzeitig mit der Vermögens- und Nachlassplanung beschäftigt, riskiert unter anderem Streitigkeiten innerhalb der Familie.“

Weniger vererbbares Geldvermögen

Die Deutsche Bank hat in ihrer aktuellen Analyse festgestellt, dass das Erben und Vererben deutlich komplexer wird. Denn es werden immer öfter neben Geld auch Immobilien, Wertpapiere und sogar Gold an die nächste Genration weitergegeben.

Während der Anteil von vererbbaren Geldvermögen an der gesamten Erbschaft sinkt – von 75 im Jahr 2012 auf nur noch gut 60 Prozent – steigt der Anteil selbst genutzter Immobilien von einem Drittel auf 55 Prozent und von vermieteten Häusern und Wohnungen von 14 auf 16 Prozent.

Mehr Streitfälle ums Erbe

Im Vergleich zum Jahr 2012 hat die Anzahl der Streitfälle rund um das Erbe zugenommen. Fast jeder fünfte Erbe berichtet nun von solchen Konflikten.

Die Ergebnisse zeigen auch, dass nur 39 Prozent der potenziellen Erblasser überhaupt ein Testament verfasst haben. Und 60 Prozent der Befragten gaben an, dass sie dieses Thema nur ungern ansprechen. Immerhin haben sich 53 Prozent gedanklich schon mit der Frage beschäftigt, etwas zu vererben.

Allerdings regelt nur in den seltensten Fällen das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zur Zufriedenheit aller. Wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten eine Erbregelung trifft, entsteht in den meisten Fällen eine Erbengemeinschaft, was laut Professor Dr. Rolf Tilmes besonders bei Immobilien zu Streitigkeiten führen kann.

Vorgezogenes Erbe

Ein wachsender Anteil (23 Prozent) möchte bereits vor dem Tod etwas als vorgezogenes Erbe übertragen oder verschenken. Das kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um den künftigen Erben möglichst viel Erbschaftssteuer zu ersparen.

Doch es kommt auf die genaue Vorgehensweise an:

Professor Dr. Rolf Tilmes rät:

„Angesichts der enormen Summen, die künftig vererbt werden, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen.“

Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt.

Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB zertifizierten Estate Planer, die CFEP®-Professionals, sind dabei behilflich, den eigenen persönlichen Weg in der Vermögensnachfolgeplanung zu finden. Dabei sehen sich die Professionals selbst als Koordinatoren des Beratungsprozesses für optimale und individuell zugeschnittene Lösungen.

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