Abflammen von Unkraut bei Wind ist grob fahrlässig

Unkraut-Gehweg-2525923-PB-ZenbunnyUnkraut-Gehweg-2525923-PB-ZenbunnyZenbunny / pixabay.com

Wer bei Wind mit einem Brenner Unkraut abflammt und dadurch einen Schaden verursacht, hat grob fahrlässig gehandelt und muss für einen Teil des Schadens selbst aufkommen.

Der Kläger hatte seinen Auszubildenden angewiesen, das in den Pflasterfugen vorhandene Unkraut mit einem Brenner durch Abflammen zu vernichten. Er selbst bearbeitete das Pflaster mit einem Hochdruckreiniger nach.

Eine Hecke, die sich zwischen der gepflasterten Fläche und dem Grundstück des Klägers befand, ging noch während der Unkrautbeseitigung in Flammen auf. Das Feuer griff auf das Gebäude über und verursachte einen Schaden von etwa Euro 150.000. An dem Tag herrschten Windstärken von 5 Beaufort („frischer Wind“).

Gebäudeversicherer kürzt Entschädigungsleistung

Auch wenn der Gebäudeversicherer den Versicherungsfall und seine Leistungspflicht für den entstandenen Gebäudeschaden anerkannte, kürzte er die Entschädigungsleistung um 30 Prozent, weil der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe.

Dagegen wandte sich der Kläger und verlangte den Differenzbetrag.

Gericht bestätigt grobe Fahrlässigkeit

Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Ansicht des Gebäudeversicherers, der Kläger habe den Feuerschaden grob fahrlässig herbeigeführt. Dem Kläger hätte die Gefahr von Funkenflug im Zusammenhang mit der durchgeführten Unkrautbeseitigung unter den gegebenen Umständen einleuchten müssen.

Im Berufungsverfahren führte das Oberlandesgericht in einem Hinweisbeschluss (Az. 8 U 203/17) aus, dass es für die Streitentscheidung unbeachtlich sei, dass nicht der Kläger selbst, sondern dessen Auszubildender das Abflammgerät bediente. Das eigene Verhalten des Klägers sei als grob fahrlässig zu bewerten.

LESEN SIE AUCH

Electric hob closeupElectric hob closeupAfrica Studio – stock.adobe.com
Urteile

Leistungskürzung aufgrund eingeschalteter Herdplatte

Das OLG Bremen urteilte: Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es deswegen zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen.

Sad young businessman driving alone in his new carSad young businessman driving alone in his new carProstock-studio – stock.adobe.com
Urteile

Grob fahrlässiges Verhalten bei Parkflächennutzung

Besonders im Zusammenhang mit Kfz-Schäden, kann die Kaskoversicherung aufgrund des Verhaltens des Versicherten die Leistung kürzen. Das OLG Hamm urteilte, ob ein Leistungsausschluss möglich ist, wenn ein Versicherter mit einem Fahrzeug durch eine zu kleine Durchfahrt fährt.

Yacht-1185683-PB-Peggy_#-MarcoYacht-1185683-PB-Peggy_#-MarcoPeggy_Marco – pixabay.com
Assekuranz

Leistungskürzung bei Turn mit einer Motoryacht

Das LG Neubrandenburg urteilte darüber, ob die notwendige Sorgfaltspflicht für die vollständige Leistung einer Wassersportkaskoversicherung erbracht ist, wenn ein Versicherungsnehmer sich rein auf die Navigationstechnik verlässt, ohne diese zu hinterfragen.

Flammen-3403874-PB-Ralphs-FotosFlammen-3403874-PB-Ralphs-FotosRalphs_Fotos – pixabay.com
Urteile

Einstandspflicht nach Kellerbrand durch Spielzeug

Das OLG Bamberg hatte zur gemeinsamen Einstandspflicht von einem Wohngebäudeversicherer eines Vermieters und einem Haftpflichtversicherer eines Mieters zu entscheiden, nachdem ein Brandschaden durch einen Spielzeughelikopter ausgelöst wurde.
Rohr-undicht-272751807-AS-olandoRohr-undicht-272751807-AS-olandoolando – stock.adobe.com
Assekuranz

Geplatzte Rohre für Schäden in Milliardenhöhe verantwortlich

Die Wohngebäudeversicherer zählten im Jahr 2019 deutschlandweit rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Die Kosten summierten sich auf 3,1 Milliarden Euro.
Man-Autounfall-Smartphone-224165671-FO-HalfpointMan-Autounfall-Smartphone-224165671-FO-HalfpointHalfpoint / fotolia.com
Urteile

Grob fahrlässig: Infotainmentsystem bei 200 km/h bedienen

Ein Pkw Fahrer, der auf der Autobahn mit circa 200 Stundenkilometern unterwegs ist, handelt grob fahrlässig, wenn er sich nicht voll auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit auch auf das Infotainmentsystem richtet. Dies urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg.