Basler: Update für Berufsunfähigkeitsversicherung

Anzugtraeger-Holzkloetzchen-Berufe-217528961-FO-Jakub-JirsákAnzugtraeger-Holzkloetzchen-Berufe-217528961-FO-Jakub-JirsákJakub Jirsák / fotolia.com

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet, wodurch neben Verbesserungen in den Bedingungen auch für viele Berufe der Beitrag reduziert wurde.

Bei dem Update standen vor allem junge Zielgruppen wie Schüler im Fokus. So wurde eine Neueinteilung der Schüler vorgenommen. Dies ermöglicht eine noch günstigere Beitragsgestaltung.

Folgende Neuerungen gibt es:

  • Der vorläufige Versicherungsschutz wurde auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben.
  • Für Auszubildende gilt jetzt wie für Studenten, dass bei Leistungsantrag zusätzlich zur Prüfung der konkreten Tätigkeiten auch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden. Somit kommt es auch hier zu einer "Günstigerprüfung" – immer zum Vorteil der Kunden.
  • Bei Verlust der Fähigkeiten Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl, wird eine einmalige Leistung von bis zu 12 Monatsrenten gezahlt. Dadurch erhält der Kunde schnell Hilfe und zusätzlichen Freiraum um weitere Maßnahmen umzusetzen.
  • Bei einem Berufswechsel oder -einstieg kann der Kunde prüfen lassen, ob eine Umstufung in eine günstigere Berufsklasse möglich ist. Dabei gilt nur eine Günstigerprüfung und keine Schlechterstellung und es gelten die alten Rechnungsgrundlagen.
  • Wenn die Krankenkasse das Krankentagegeld beziehungsweise Krankengeld nicht mehr zahlt, weil nach deren Kriterien eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegt, zahlt die Basler jetzt eine Überbrückungshilfe als einmalige Leistung.

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