Das sollten Makler über die Herstellung der Übertragbarkeit wissen

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Ein professionalisierter Betrieb stellt ohne Zweifel einen erheblichen Unternehmenswert dar. Vor allem aber ist er mit seinem gesamten Geschäftsmodell spannend für strategische Käufer, die dafür dann auch bereit sein werden, einen angemessenen, attraktiven Preis zu bezahlen.

Andreas-Grimm-2019-ResultateAndreas-Grimm-2019-Resultate Andreas W. Grimm, Geschäftsführer, Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungverfahren GmbH

Der berühmte „Faktor 2“ wird Ihnen dann nicht mehr als ein müdes Lächeln abringen können. Allerdings nur dann, wenn das Geschäftsmodell so verpackt wird, dass es auch wirklich übertragbar ist. Die Herstellung der Übertragbarkeit ist die nächste Aufgabe, die Sie angehen sollten, wenn Sie das Geschäftsmodell auf den richtigen Weg gebracht haben.

Dazu gehört als Allererstes die Frage, an welchen Käufertyp Sie später sinnvollerweise verkaufen sollten und worauf dieser Käufertyp besonderen Wert legt. Sind es sogenannte Assets, die er im Rahmen eines Asset-Deals erwerben möchte, oder sind es regional isolierte Einheiten in Form von GmbHs oder GmbH & Co. KGs, über die er beispielsweise sein unternehmerisches Risiko beschränken möchte?

Will er steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen, dürften eher Personengesellschaften gefragt sein, setzt er andere Prioritäten, können Kapitalgesellschaften die richtige Wahl sein.

Übertragungsquote und Schlüsselmitarbeiter

Favorisiert der ideale Käufertyp einen Asset-Deal, wird man sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob es gelingen kann, im gesamten Kundenbestand flächendeckend eine Makler und Datenschutzvereinbarung durchzusetzen, die eine Übertragbarkeit sicherstellt, um eine möglichst hohe Übertragungsquote zumindest theoretisch zu ermöglichen. Sehr spannend wird es dann, wenn ein großer Teil des Unternehmenswerts in der Belegschaft steckt, denn dann gehört auch dieser Aspekt sehr genau geprüft und geplant.

Denn so mancher Deal ist deshalb geplatzt, weil Schlüsselmitarbeiter in der Sorge vor Veränderung vorzeitig das Unternehmen verlassen haben. Spätestens acht Jahre vor der geplanten Übergabe sollten Sie diese Thematik grundsätzlich betrachten.

Andreas Grimm, Geschäftsführer des Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH erinnert immer wieder daran:

„Sollten Sie tatsächlich einen Rechtsformwechsel anstreben müssen, gibt es rechtliche und steuerliche Fristen, die zu beachten sind.“

Wenn Sie in Ihrem Kundenbestand neue Verträge oder im Unternehmen neue Prozesse oder Mitarbeiter etablieren müssen, braucht auch das seine Zeit.

Professionell geführtes Unternehmen = attraktiver Preis

Ob sich das alles für Sie lohnt, können nur Sie entscheiden. Fakt ist: Ein professionell geführtes Unternehmen wird immer einen attraktiven Preis erzielen können. Damit Sie es vielleicht etwas besser greifen können, will ich Ihnen ein kleines Beispiel nennen: Wenn es Ihnen gelingt, Ihren Jahresüberschuss (also das Ergebnis nach Steuern, den sogenannten EGT) nachhaltig um 20.000 Euro zu steigern, haben Sie einen zusätzlichen Unternehmenswert zwischen 60.000 und 200.000 Euro geschaffen. Je nach Geschäftsmodell.

Je höher Sie die Erträge dauerhaft steigern können und je optimistischer Sie den Ausblick für Ihr Unternehmen mit soliden Argumenten gestalten können, desto besser für den  Unternehmenswert. Wenn Sie sich also demnächst einmal mit dem Thema Vermögensbildung in eigener Sache auseinandersetzen sollten, vergessen Sie den Unternehmenswert Ihres Betriebes nicht. Da steckt richtig Musik drin, wenn man weiß, wie es geht.

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