Öffnungsklausel bei Grundsteuer: Aufkommensneutralität muss bewahrt werden

Verkehrsschild-Grundsteuer-237443632-FO-nmann77Verkehrsschild-Grundsteuer-237443632-FO-nmann77nmann77 / fotolia.com

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss fordert, nachdem Medien über einen weiteren Aufschub des Grundsteuerreform-Gesetzes berichtet haben, dass abweichende Regeln zur Grundsteuererhebung in den Bundesländern nur dann zugelassen werden, wenn hierdurch das jeweilige Modell vereinfacht wird.

Dr. Andreas Mattner, ZIA-Präsident, dazu:

„Die Öffnungsklausel ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz. Die flexible Gestaltung der Regeln für die Bundesländer sollte aber nur dann möglich sein, wenn die Grundsteuererhebung hierdurch nicht verkompliziert wird. Falls abweichende Regeln erlaubt werden sollten, muss von Anfang an klar sein, dass auch die einzelnen Ländermodelle aufkommensneutral und einfach gestaltet sein müssen. Für haushaltsschwache Bundesländer darf es keinen Freischein zur Schröpfung geben.

Die Zeit läuft. Es geht um 14 Milliarden für die Kommunen, daher brauchen wir dringend ein Gesetz zur Grundsteuerreform. Ein Gesetz, mit dem sowohl Kommunen, Nutzer und Vermieter vernünftig arbeiten und wirtschaften können – und zwar unbürokratisch und transparent.“

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