BVK: Wirkung des Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen nicht geklärt

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Die FDP hakte beim vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums nach und wollte wissen, mit welchen Vorstellungen die Bundesregierung die geplante Begrenzung von Provisionen verbindet.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute fragt sich, nachdem er die Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT‑Drucksache 19/9591 v. 23.4.2019) gelesen hat, wie man etwas sinnvoll regeln will, wenn man nur eine vage Vorstellung von den möglichen Auswirkungen hat.

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dazu:

„Die Antwort des Ministeriums, dass die Auswirkungen des vorgesehenen Provisionsdeckels auf die Rendite der Lebensversicherungen nicht bestimmbar sind, lässt leicht den Eindruck der Planlosigkeit entstehen. Das ist aber mit Blick auf die Vermittlerbranche, die die Absicherung der Bevölkerung besorgt und von ihrer Beratungs- und Vermittlungsleistung leben können muss, unverantwortlich. Parteiideologische Beweggründe sollten nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.“

Die Provisionen sind nach Ansicht des BVK im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit fünf Jahren bereits auf breiter Front abgesenkt worden und gefährden jetzt schon die Existenz zahlreicher Vermittlerbüros und damit die flächendeckende Absicherung der Bevölkerung.

Grundsätzlich spricht sich der BVK gegen den Plan zur Einführung eines Provisionsdeckels, wie er jetzt im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen ist, aus und hat hierzu auch eine Stellungnahme abgegeben.

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