BVK fordert „Verschnaufpause bei weiteren Regulierungen“

Mikrofon-131553712-FO-TEEREXZMikrofon-131553712-FO-TEEREXZTEEREXZ / fotolia.com

Laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat der Berufsstand der Versicherungsvermittler derzeit mit Vermittlerschwund und einem Mangel an Nachwuchs zu kämpfen.

Um dem entgegenzuwirken müssen weitere Regulierungen der Vermittlerbranche unterbleiben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für online und offline geschaffen werden. Deswegen wurde auf der Jahreshauptversammlung des BVK einstimmig der Leitantrag des Präsidiums „Vermittlung 2.0 - Erfolgsfaktoren des hybriden Vermittlers der Zukunft“ verabschiedet.

Klares Nein zum Provisionsdeckel

Der BVK sieht die Einführung des Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungen, wie er jetzt im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen ist, als einen schweren ordnungspolitischen Eingriff in die Vergütung der Vermittler an. Schließlich liegt kein Marktversagen vor und der Berufsstand benötigt nun einmal eine kostendeckende Vergütung bei beratungsintensiven Produkten.

Partnerschaften auf Augenhöhe

Zudem fordert der BVK eine faire Partnerschaft auf Augenhöhe von Vermittlern und produktgebenden Versicherungsunternehmen und will das Selbstverständnis der Vermittler als selbstständige, freie und qualifizierte Unternehmer fördern. Deswegen ermuntert er diese, die Chancen der Digitalisierung für den Versicherungsvertrieb und die Kundenberatung und -betreuung aktiv zu ergreifen. Auch solle er die Rolle des professionellen Risikoberaters annehmen, der kompetent sowohl stationär als auch virtuell seinem Kunden begegnet.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine Gleichbehandlung von stationärem und Onlinevertrieb für die der BVK kämpft, wie gegenwärtig gegen das Vergleichsportal Check24, wo sich der Verband für die Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes einsetzt.

LESEN SIE AUCH

Kugeln-Kettenreaktion-91410586-FO-Brian-JacksonKugeln-Kettenreaktion-91410586-FO-Brian-JacksonBrian Jackson / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

BVK: Wirkung des Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen nicht geklärt

Die FDP hakte beim vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums nach und wollte wissen, mit welchen Vorstellungen die Bundesregierung die geplante Begrenzung von Provisionen verbindet.
Anzugtraeger-auf-Eisscholle-194068577-FO-Sergey-NivensAnzugtraeger-auf-Eisscholle-194068577-FO-Sergey-NivensSergey Nivens / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

Bald zu wenig Vermittler für qualifizierte Beratung

Im Jahr 2018 ist die Zahl der Vermittler um 19.182 auf insgesamt 201.643 gesunken. Das gab das beim Deutschen Industrie- und Handelstag angesiedelte Vermittlerregister bekannt.
Vision and money conceptVision and money concept
Marketing & Vertrieb

CDU/CSU unterstützt BVK‑Forderungen zur Kleinanlegerstrategie

Die Bundestagsfraktion kritisiert an der RIS-Strategie, dass diese die eigenen Ziele zu konterkarieren drohe: Anstatt dem Verbraucher zu dienen, würde ein Provisionsverbot Bürgern die Beteiligung am Kapitalmarkt unnötig erschweren.

European Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandemEuropean Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandem
Marketing & Vertrieb

Provisionsverbot: Europäische Interessenvertretung des BVK wirkt

Dass die Vorstöße des BVK bereits Früchte tragen, zeigen kritische Äußerungen der Berichterstatterin des ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin: Sie äußerte sich kritisch zu Provisionsverboten und sprach sich gegen Benchmarks aus. Auch bemängelte sie zu viele delegierte Rechtsakte seitens der EU.

Urteil-76403295-AS-Africa-StudioUrteil-76403295-AS-Africa-Studio
Marketing & Vertrieb

Check24: Rabatte bei Versicherungen sind verboten

Das Landgericht München urteilte, dass das Vergleichsportal Check24 nicht mit den sogenannten „Jubiläumsdeals“ für eine Rückerstattung der Beiträge beim Abschluss einer Versicherung werben durfte. D
Tastatur-Waage-Enter-Taste-56281863-FO-ArtemSamTastatur-Waage-Enter-Taste-56281863-FO-ArtemSamArtemSam / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

Update: BVK: Abmahnung gegen Check24

Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes – so lautet der Grund dafür, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt hat.