Umstrittene Kündigungen bei AXA

Fuß-tritt-Anzugtraeger-98171152-FO-Sergey-NivensFuß-tritt-Anzugtraeger-98171152-FO-Sergey-NivensSergey Nivens / fotolia.com

Die AXA hat nun ihren Kunden einer „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ die vor gut einem Jahr angekündigten Kündigungen ausgesprochen.

Damals wurde bekannt, dass die AXA knapp 18.000 dieser Verträge loswerden will. Sie wollte nur dann auf eine Kündigung verzichten, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder in eine sogenannte Existenzschutzversicherung wechselt.

Nun äußerte sich eine AXA-Sprecherin gegenüber boerse-online.de, dass die „Mehrheit“ der betroffenen Kunden in die Existenzschutzversicherung gewechselt sei. Allen anderen sei gekündigt worden. Dabei wurde aber keine konkrete Zahl genannt. Die Kündigungen würden zu den „individuellen Hauptfälligkeiten“ wirksam, also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge.

Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentale Hamburg, sagte gegenüber boerse-online.de, dass sie gegen die Kündigungen vor Gericht ziehen wollen. Allerdings gebe es noch keinen konkreten Zeitpunkt für eine Klage.

Die Verbraucherzentale hatte im Mai der AXA eine Unterlassungserklärung zugestellt und erklärt:

„Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.“

Allerdings sei bei Berufsunfähigkeitspolicen  eine ordentliche Kündigung, wie sie die AXA nun vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Die AXA hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

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