Elektromobilität im Unternehmen – Steuer und Förderung

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Die Förderung der Elektromobilität im Verkehr ist erklärtes Ziel im Bund. Aber nach wie vor hinken die Zulassungszahlen von Elektroautos den Wünschen von Wirtschaft und Bundesregierung weit hinterher.

Hier soll aufgezeigt werden, welche Vorteile für E-Autos bereits gewährt werden und wie man als Unternehmer am besten auf sie zugreift.

Wer sein Unternehmen als wegweisend darstellen möchte, kommt am Klimawandel nicht vorbei. Auch Unternehmen, die von ihrer Zielsetzung her nicht direkt etwas mit der Umwelt zu tun haben, übernehmen mehr und mehr Verantwortung in ihrem Handeln. Mit kleinen Schritten, wie dem Verbannen von To-go-Bechern aus der Teeküche, ist es für viele aber nicht getan. Denn in Deutschland ist ein außenwirksames Werbemittel gang und gäbe: der Dienstwagen.

Wer als Unternehmer die Anschaffung einer Fahrzeugflotte plant, sei es für betriebliche Belange oder als Privatfahrzeuge für die Mitarbeiter, beschäftigt sich oft mit dem durch die Fahrzeuge verkörperten Image und Status. Dieses Denken hat weiterhin Zukunft, es ist lediglich ein neuer Punkt dazugekommen: Was sagen die Dienstwagen über das Umweltbewusstsein der Firma aus? Elektrofahrzeuge können hier die stärkste Symbolwirkung haben. Sie sind meistens äußerlich gut erkennbar. Wenn sie mit Firmenbeklebung geliefert werden, lässt sich der neue Antrieb auch im Design hervorheben. Doch sie sind auch sehr teuer.

Wer als Unternehmer oder Privatperson die zahlreichen, insbesondere steuerlichen Vorteile der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs kennt, kann jedoch große Ersparnisse erzielen. Förderfähig sind viele Maßnahmen. Es wird versucht, sie möglichst umfangreich aufzulisten.

Die praktischen Erwägungen – E-Mobilität statt Diesel?

Da wäre zunächst das Risiko der Fahrverbote. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 wurden Verbraucher und Politik mit teils drastisch unsauberen Fahrzeugen konfrontiert, die in Deutschlands Innenstädten fuhren. Die sogenannten „Schummeldiesel“, die mittels illegaler Abschalteinrichtungen nicht in der vorgesehenen Weise ihre Abgase reinigten, überschritten EU-Grenzwerte teils um ein Vielfaches. Es drohten – und drohen zum Teil immer noch – für nur wenige Jahre alte Fahrzeuge flächendeckende Fahrverbote, die es Pendlern unmöglich machen würden, mit vertretbarem Aufwand an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Die Fahrzeuge wurden durch die geringere Besteuerung des Treibstoffs zu beliebten Dienstwagen, die den Mitarbeitern als Leasingfahrzeuge von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt wurden.

Doch es scheint, als sei das Vertrauen in den Diesel nachhaltig geschädigt. Zwar mögen neuere Motoren mit deutlichen Ersparnissen im Verbrauch aufwarten und auch die Grenzwerte zufriedenstellend einhalten, doch ist der Elektroantrieb im öffentlichen Diskurs der neue Favorit. Schon aus Imagegründen wird also zunehmend von Flottenkunden, also Unternehmen, die entweder betrieblich viele Fahrzeuge nutzen oder aber ihren Mitarbeitern vergünstigt Fahrzeuge zum privaten Gebrauch anbieten, der Umstieg gewagt werden. Hier vorne mit dabei zu sein, lässt sich gut vermarkten.

Teuer oder nicht?

Billig sind Elektroautos nicht, das steht fest. Der „Kraftstoff“-Preis von wenigen Euro auf hundert Kilometer ist beeindruckend niedriger als bei jedem Verbrenner. Aber die Ersparnis rechnet sich erst nach Tausenden Kilometern auf der Straße. Doch für den Kauf eines E-Fahrzeugs winken nun auch finanzielle Vorteile.

Die Barsubvention: Seit 2016 wird der Kauf eines reinen Elektroautos vom Bund mit einer staatlichen Prämie von 4000 Euro, dem sogenannten Umweltbonus, gefördert. Beim Beantragen der Förderung hilft das Autohaus. In Anspruch nehmen können die Förderung nicht nur Einzelkäufer, sondern auch Unternehmen. Auch beim Leasing wird der Vorteil gewährt. Doch Achtung, das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) stehen und darf laut Netto-Listenpreis nicht mehr als 60.000 Euro kosten. Bis Ende 2020 können diese Vorteile gewährt werden. Für Plug-in-Hybride gibt es immerhin 3000 Euro.

Steuerbefreiung: Wer sein Fahrzeug bis zum 31.12.2020 zulässt, spart auch an einem anderen Punkt Geld. Ganze zehn Jahre sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Wird ein gebrauchtes Elektroauto verkauft, geht auch die steuerfreie Restzeit auf den Käufer über. Auf diese Weise vom Staat gefördert werden nur reine Elektrofahrzeuge. Für die Plug-in-Hybride gilt dieser Vorteil leider nicht.

Zu erwähnen bleibt auch die Förderung durch die Wirtschaft, also vor allem durch Prämien der Hersteller bei der Inzahlungnahme von alten Dieseln.

Wie kann ich meinen Mitarbeitern helfen?

Egal ob ein Unternehmen Elektrofahrzeuge für den Betrieb anschafft oder nicht, eine praktische Maßnahme zum Thema Elektromobilität hilft stets: Ladeinfrastruktur zu schaffen. Beim elektrischen Fahren kommt man bei der oft geringen Reichweite der Fahrzeuge schnell ins Schwitzen. Wer aufgrund unzureichender öffentlicher Verkehrsmittel ins Büro pendelt, wird den Privatkauf eines Elektroautos eher wagen, wenn er weiß, dass er es vor Ort laden kann. Dem Arbeitgeber stehen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur mannigfaltige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere Darlehen der KfW kommen in Betracht. Dazu kommen von Stadt zu Stadt unterschiedlich hohe Förderungen, die meistens bei den Stadtwerken angefragt werden können. Die Ladeinfrastruktur wird besonders dann gefördert, wenn sie aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Spitzenreiter ist die Stadt München, die bis Ende 2020 die Beratung durch einen Elektroinstallateur mit bis zu 6000 Euro fördert.

Alternative Verkehrsmittel

Nun ändern sich die Zeiten. Wo der Dienstwagen dereinst das Statussymbol schlechthin war, können sich viele Beschäftigte auch an anderen Verkehrsmitteln erfreuen. Hier kommt das Dienstfahrrad ins Gespräch, besonders das Pedelec. Mittlerweile ein salonfähiges Verkehrsmittel, hat sich das Pedelec seinen Weg in Deutschlands Innenstädte gebahnt. Das liegt nicht zuletzt an den attraktiven Konditionen. Denn Dienstfahrräder werden weitestgehend wie Dienstwagen behandelt. Inklusive der 1-%-Regel für Privatnutzung und der Möglichkeit der Pendlerpauschale als Steuervorteil. Wird das Fahrrad zwischen 2019 und 2021 gekauft oder geleast, muss es nur mit dem halben Listenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Größer und stärker als ein E-Bike ist der E-Roller. Damit sind nicht die an Tretroller angelehnten Gefährte gemeint, die seit Sommer 2019 in Deutschland fahren dürfen. Vielmehr umfasst dieser Begriff alle Klein-, Leicht- und sonstigen Krafträder – also vom Mofa bis zum Motorrad –, die mit elektrischem Antrieb fahren. Auch diese sind (vorerst) von der Kfz-Steuer befreit. Sie fristen aber, ähnlich wie ihre Geschwister mit Verbrennungsmotor, ein Nischendasein. Hier ist es wieder lohnenswert, sich intensiv mit den Förderprogrammen in der jeweiligen Heimatstadt auseinanderzusetzen.

Genaue Kenntnis des Steuerrechts notwendig

Wer sich als Unternehmer entscheidet, auf eine klimaneutrale Flotte umzustellen, sieht sich betriebswirtschaftlich hohen Kosten für die Erstanschaffung ausgesetzt. Die oben genannten Erleichterungen und Förderungen sollten gerade deswegen möglichst umfangreich genutzt werden.

Lassen Sie sich auf anwalt.de zum Unternehmenssteuerrecht beraten!

Quelle: Daniel Goldmann, Content Manager, anwalt.de

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