Finanzanlageberater und -vermittler: Taping wird Pflicht

Telefon_92977429_FO_-BillionPhotoscomTelefon_92977429_FO_-BillionPhotoscomBillionPhotos.com – stock.adobe.com

Stephan Leschke, Vorstandsvorsitzender der Ferrari electronic AG, zur Taping-Pflicht für Finanzanlageberater und -vermittler:

Nun ist es beschlossene Sache: Der Telefonmitschnitt wird auch für Anlageberater und -vermittler Pflicht. Mehrfach verschoben, ist die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) entschieden. Der überarbeitete Entwurf ging ohne Änderung durch den Bundesrat. Was seit Anfang 2018 bereits für Banken und Sparkassen gilt, wird damit bei sämtlichen Anlagegeschäften Gesetz: Die Taping-Pflicht. Im Sinne eines besseren Anlegerschutzes und zur Erhöhung der Transparenz müssen auch Anlageberater entsprechende Telefongespräche aufzeichnen und archivieren. Die Kosten einer Geldanlage sollen für Verbraucher so nachvollziehbarer werden.

Der Bundesrat hat einer Übergangsfrist von zehn Monaten ab Veröffentlichung der neuen Verordnung im Bundesgesetzblatt zugestimmt. Anlageberater und -vermittler sind gut beraten, ihre ITK jetzt auf den Prüfstand zu stellen und sie rechtzeitig umzurüsten. So können sie sich entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern und dem Stichtag entspannt entgegensehen.

Hier sind Anbieter und Hersteller von Telefonmitschnittlösungen gefragt. Zwar gibt es heute eine Reihe von Systemen, die die technischen Anforderungen an Mitschnitte erfüllen. Die Umsetzung muss jedoch auch den rechtlichen und regulatorischen Bedingungen standhalten. Auch die Aussicht auf eine schnelle Umsetzung dürfte für viele Finanzanlageberater ein relevantes Kriterium sein: Gefragt sind professionelle Lösungen, die sich schnell und flexibel in bestehende ITK-Infrastrukturen integrieren lassen. Gerade bei gewachsenen Infrastrukturen mit unterschiedlichen Telefonanlagen oder mehreren Standorten ist das ein nicht zu unterschätzendes Kriterium.

Idealerweise werden Lösungen erworben, mit denen Telefonate einfach und rechtssicher in den eigenen Räumlichkeiten unter Verwendung der eigenen Kommunikationslösung mitgeschnitten und für mehrere Jahre verwaltet werden können.

Welche zentralen Anforderungen muss die Telefonmittschnittlösung des Weiteren erfüllen?

Ein ganz wesentlicher Aspekt ist ihre Sicherheit. Es wird zurzeit noch evaluiert, welche Richtlinien und Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II entsprechend Berücksichtigung finden werden, höchste Sicherheitsstandards und datenschutzrechtliche Bestimmungen inklusive.

Fakt ist: Eine Mitschnittlösung darf nur das aufzeichnen, was vom Gesetzgeber erlaubt ist und sich auf das Anlagegeschäft beziehungsweise die Wertpapierdienstleistung bezieht. Beratungsfreie Bereiche sind ausgeschlossen. Ein schmaler Grat, der bei Zuwiderhandlungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Aus diesem Grund muss ein Taping-System in der Lage sein, zwischen Telefonaten zu unterscheiden. Systematische Voreinstellungen, so genannte Prefilter, können dafür sorgen, dass nur Gespräche an vorher definierten Anschlüssen aufgezeichnet werden und einzelne Nummern oder feste Zeiträume gänzlich vom Mitschnitt ausgeschlossen werden.

Im Sinne eines wirksamen Anlegerschutzes sind die Aufnahmen vor unbefugtem oder missbräuchlichem Zugriff und vor Manipulationen zu schützen. Hier können ein Passwortschutz, eine verschlüsselte Speicherung und eine Fingerprint-Funktion, die auf nachträgliche Veränderungen der Mitschnitte hinweist, ihre Dienste leisten.

Fazit

In vielen Branchen und Unternehmen ist der Telefonmitschnitt als Mittel zur Qualitätssicherung längst etabliert. Im Kundenservice etwa, um die Qualität der Kommunikation zu bewerten und zu dokumentieren oder um Rechtssicherheit bei telefonischen Absprachen herzustellen. Die gesamte Finanzbranche steht bei Anlagegeschäften künftig in der Taping-Pflicht. Ob Gebot oder guter Wille – letztlich profitieren die Kunden. Und zufriedene Kunden sorgen für Wachstum und Erfolg.

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-Laptop-Notizen-209719889-AS-Drobot-DeanAnzugtraeger-Laptop-Notizen-209719889-AS-Drobot-DeanDrobot Dean – stock.adobe.com
Finanzen

Neues Informationsvideo erklärt aktualisierte FinVermV

Die aktualisierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) tritt am 1. August 2020 in Kraft. Diese beinhaltet neue oder veränderte Regelungen zum Taping, zur Geeignetheitserklärung oder zum Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungen.
Record-Button-233994216-AS-Alexandr-VorobevRecord-Button-233994216-AS-Alexandr-VorobevAlexandr Vorobev – stock.adobe.com
Tools

blau direkt mit neuer Funktion für Taping-Archivierung

In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde vor Kurzem beschlossen, dass das Aufzeichnen von Telefongesprächen nun auch für Finanzanlageberater und -vermittler Pflicht wird. blau direkt bietet nun die erste Pool-Lösung.
Anzugtraeger-Glaskugel-208552580-FO-ra2-studioAnzugtraeger-Glaskugel-208552580-FO-ra2-studiora2 studio / fotolia.com
Finanzen

FinVermV: Novellierung wird zur Herausforderung für Finanzanlagenvermittler

Es wird erwartet, dass die MiFID-II-Vorgaben für das sogenannte „Taping“ im Rahmen der für den Herbst 2019 geplanten Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auch auf die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler (gemäß §34f GewO) ausgedehnt wird. D
AnzugtraegerIn-Beratung-282215454-AS-goodluzAnzugtraegerIn-Beratung-282215454-AS-goodluzgoodluz – stock.adobe.com
Finanzen

Neue gesetzliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler ab 01.08.2020

Ab dem 01. August 2020 gelten für Finanzanlagevermittler im Sinne von § 34f GewO weiterführende Pflichten. Die Regelungen der FinVermV werden neu gestaltet.
Anzugtraeger-lehnt-ab-178247865-AS-rs31Anzugtraeger-lehnt-ab-178247865-AS-rs31rs31 – stock.adobe.com
Finanzen

Bundesratsausschüsse sprechen sich gegen Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aus

Sowohl der Finanzausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.
Anzugtraeger-Frau-Computer-139101334-AS-contrastwerkstattAnzugtraeger-Frau-Computer-139101334-AS-contrastwerkstattcontrastwerkstatt – stock.adobe.com
Finanzen

VOTUM Verband: Umdenken bei BaFin Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gefordert

Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin Ende Juli 2019, ist es um das Vorhaben ruhiger geworden. Dies hat laut dem VOTUM Verband auch gute Gründe: