Unabhängige Finanzanlagenvermittler: Gesetzesentwurf zur BaFin-Aufsicht veröffentlicht

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Das Bundesministerium für Finanzen hat am 23. Dezember 2019 den Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG-E) veröffentlicht.

Hierin ist festgehalten, dass die Aufsicht über unabhängige Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen wird.

Es gibt nun eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Januar 2020. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird fristgemäß die Positionen der unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung darstellen. Diese werden sich an dem bereits veröffentlichtem Positionspapier orientieren. Zudem werden sich diese noch intensiver kritisch mit Fragen befassen zu:

  • Erlaubniserteilung
  • Erlaubnisentzug
  • laufender Aufsicht
  • Vertriebsgesellschaften
  • Kosten

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes, dazu:

Tobias-Struebing-2019-Wirth-RechtsanwaelteTobias-Struebing-2019-Wirth-Rechtsanwaelte Tobias Strübing, Rechtsanwalt, Wirth–Rechtsanwälte
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

„Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben.“

Bereits am 15. Dezmeber 2019 wurde in der Auswertung des AfW-Vermittlerbarometers aufgezeigt, dass es sein könnte, dass ungefähr die Hälfte der unabhängigen Finanzanlagenvermittler ihre gewerberechtliche Zulassung zurückgeben würden. Damit würde die produkt- und institutsunabhängige Beratung dramatisch reduziert werden.

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