Check24: Rabatte bei Versicherungen sind verboten

Urteil-76403295-AS-Africa-StudioUrteil-76403295-AS-Africa-Studio

Das Landgericht München urteilte, dass das Vergleichsportal Check24 nicht mit den sogenannten „Jubiläumsdeals“ für eine Rückerstattung der Beiträge beim Abschluss einer Versicherung werben durfte.

Die Jubiläumsdeals wurden im Jahr 2018 zum 10. Geburtstag des Vergleichsportals angeboten. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Der Verband hat damals das Unternehmen wegen Verletzung des gesetzlichen Sondervergütungsverbotes zunächst abgemahnt und – weil keine Unterlassungserklärung seitens Check24 erfolgte – verklagt.

Nach Auffassung des BVK verletzte damit Check24 das gesetzliche Sondervergütungsverbot, indem es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss die Auszahlung von bis zu zwölf Monatsprämien versprach.

Die Erstattung fand durch die Check24-Konzernmutter statt und nicht durch die Versicherungsvermittlungsgesellschaften der Check24-Gruppe. Doch das Versicherungsaufsichtsgesetz ahndet in § 48 b und in § 34d Absatz 1 Satz 6 Gewerbeordnung bereits das Versprechen von Sondervergütungen, unabhängig davon, wer die Sondervergütung auszahlt, um Verbraucher nicht zu einem für sie unangemessenen Versicherungsabschluss zu motivieren.

Dieser Ansicht folgte nun auch das Landgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ist und Check24 prüft jetzt, ob es Berufung eingelegt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wäre es Check24 nicht erlaubt, solche sowie auch ähnlich Aktionen durchzuführen.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:

„Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen. Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht.“

© Africa Studio – AdobeStock

LESEN SIE AUCH

Tastatur-Waage-Enter-Taste-56281863-FO-ArtemSamTastatur-Waage-Enter-Taste-56281863-FO-ArtemSamArtemSam / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

Update: BVK: Abmahnung gegen Check24

Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes – so lautet der Grund dafür, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt hat.
Anzugtraeger-Daumen-runter-91936449-AS-DW-labs-IncorporatedAnzugtraeger-Daumen-runter-91936449-AS-DW-labs-IncorporatedDW labs Incorporated – stock.adobe.com
Marketing & Vertrieb

BVK ist gegen CDA-Pläne für Standardprodukt zur Altersvorsorge

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert den Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft zur Stärkung privater Altersvorsorge für den CDU-Parteitag Ende November als „bevormundend und unangemessen“.
Kugeln-Kettenreaktion-91410586-FO-Brian-JacksonKugeln-Kettenreaktion-91410586-FO-Brian-JacksonBrian Jackson / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

BVK: Wirkung des Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen nicht geklärt

Die FDP hakte beim vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums nach und wollte wissen, mit welchen Vorstellungen die Bundesregierung die geplante Begrenzung von Provisionen verbindet.
Anzugtraeger-auf-Eisscholle-194068577-FO-Sergey-NivensAnzugtraeger-auf-Eisscholle-194068577-FO-Sergey-NivensSergey Nivens / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

Bald zu wenig Vermittler für qualifizierte Beratung

Im Jahr 2018 ist die Zahl der Vermittler um 19.182 auf insgesamt 201.643 gesunken. Das gab das beim Deutschen Industrie- und Handelstag angesiedelte Vermittlerregister bekannt.
Vision and money conceptVision and money concept
Marketing & Vertrieb

CDU/CSU unterstützt BVK‑Forderungen zur Kleinanlegerstrategie

Die Bundestagsfraktion kritisiert an der RIS-Strategie, dass diese die eigenen Ziele zu konterkarieren drohe: Anstatt dem Verbraucher zu dienen, würde ein Provisionsverbot Bürgern die Beteiligung am Kapitalmarkt unnötig erschweren.

European Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandemEuropean Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandem
Marketing & Vertrieb

Provisionsverbot: Europäische Interessenvertretung des BVK wirkt

Dass die Vorstöße des BVK bereits Früchte tragen, zeigen kritische Äußerungen der Berichterstatterin des ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin: Sie äußerte sich kritisch zu Provisionsverboten und sprach sich gegen Benchmarks aus. Auch bemängelte sie zu viele delegierte Rechtsakte seitens der EU.