LV: große Qualitätsunterschiede bei Standmitteilungen

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Auch wenn die Lebensversicherer ihre Standmitteilungen mittlerweile überarbeitet haben, reicht dies für viele Verbraucher aber dennoch nicht für die umfassende Bewertung des (Zu-)Stands ihrer privaten Altersvorsorge aus. So die zweite Auflage der systematischen Transparenzstudie von Policen Direkt.

Die Studie nimmt klassische kapitalbildende Lebensversicherungen in den Blick und ist deshalb vor allen Dingen eine Transparenzuntersuchung für Bestandskunden.

Die Transparenzstudie zu den Standmitteilungen umfasst dabei vier Bereiche:

  1. Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind.
  2. Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen machen.
  3. Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonus-Angaben.
  4. Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.

Standmitteilungen erfüllen dann ihren Zweck aber nicht, wenn einzelne Versicherer die Neuregelung des §155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus gibt es Gesellschaften, die ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht zwar nachkommen, aber von weiteren sinnvollen Angaben für die Bewertung absehen.

Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV) die großen Qualitätsunterschiede, erklärt:

„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen. Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“

Die Ergebnisse in der Übersicht

  • 66 von 78 untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. Im Jahr 2019 waren es 60 von 73.
  • 34 Lebensversicherer erfüllen dazu sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven.
  • 9 Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.

Die Darstellung des Rückkaufswertes und der Bewertungsreserven hat sich generell deutlich verbessert. Negativ fällt auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen machen derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch oft einen beträchtlichen Teil der Werte aus.

Insgesamt kommen 34 Gesellschaften auf mindestens 85 Punkte. Im Punktesystem der Studie gibt es für eine Standmitteilung 85 Punkte für den Fall, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind. Dass weitere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden.

Mängel bei weiteren Transparenzpflichten

Erstmals hat Policen Direkt auch untersucht, ob Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden. Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Versicherungsnehmer auf diese Veröffentlichung der Ertragsquellen unter Angabe der Fundstelle hinzuweisen.

64 von 78 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen. In einigen Fällen wird der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird.

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