Aktualisiert: Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler beschlossen

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Das Bundeskabinett hat nun das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 beschlossen.

Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden.

Während sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft diesen Schritt begrüßen, sprechen sich der VOTUM Verband, der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sowie die VSAV e.V. dagegen aus.

vzbv & Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft

Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, dazu:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung.“

Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und Sparkassen.

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft, sagt:

„Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden.“

Votum Verband

Obwohl der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme deutliche Kritik an der Kosten-Nutzen Relation des Gesetzes geäußert hat, wurde das Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG beschlossen. Zudem hatte der Nationale Normenkontrollrat feststellt, dass in dem Gesetzesentwurf eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht erfolgt und auch nicht belegt wurde.

So wirft die Verabschiedung dieses Gesetzes laut Votum Verband tatsächlich ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln. In den öffentlichen Verlautbarungen zur aktuellen Corona-Krise wird die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschworen, jedoch zum Gegenteil gehandelt.

Breite Teile der Bevölkerung würden jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern benötigen. Diese werden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.
Wenn selbst die klare Aussage des Normenkontrollrats und die derzeit krisenhafte Situation den Bundeswirtschaftsminister und die Kanzlerin nicht dazu veranlasst, gegen ein solches Gesetzgebungsvorhaben zu intervenieren, schaut man ratlos auf eine Regierung ohne jegliches Fingerspitzengefühl für die Situation der kleineren Gewerbetreibenden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Finanz- und Wirtschaftspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetzgebungsvorhaben, den sie im Vorfeld bekundet haben, beibehalten.

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW

Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu:

„Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser.“

Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards – würde der AfW grundsätzlich unterstützen.

Norman Wirth sagt:

„Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern.

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert vehement, dass der Gesetzentwurf beschlossen wurde.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, sagt:

„Wir kämpfen jedoch weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird.“

Als praxistaugliche Lösung befürwortet der BVK ebenso den Vorschlag der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und dem Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser, die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.

Michael H. Heinz dazu:

„Wir appellieren im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag aufzugreifen und damit den 40.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen voraussichtlich vierstelligen Betrag ohne Mehrwert zu ersparen.“

Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung massiv.

Ralf Werner Barth, VSAV-Vorstand, dazu:

„Hinsichtlich der Bedienung einer großen Kundenzielgruppe und dem Verbraucherschutz wird mit der Kompetenz-Übertragung auf die BaFin nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die bisherige Praxis der dezentralen Aufsicht und Zulassung von 34f-Beratern über die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Gewerbeämtern hat sich bewährt. Die Entscheidung ist purer Aktionismus und wird sich eher negativ auf die Beratungsabdeckung und den Schutz der Verbraucher auswirken.“

Warnungen über die negativen Folgen für Verbraucher und die Finanzberater gab es im Vorwege reichlich, auch innerhalb der Koalition und im Nationalen Normenkontrollrat. Wie alle Vermittler-Verbände erwartet auch der VSAV einen massiven Kostenanstieg und langwierigere Zulassungsverfahren für die Vermittler.

Dies würde, so Barth, zu einer weiteren Ausdünnung des Beratungsangebotes führen. Profitieren würde nur der konzernabhängige und der rein elektronisch gesteuerte Vertrieb.

Ralf Werner sagt:

„Der freie Vertrieb konnte sich bislang sehr gut mit persönlicher Qualitätsberatung im Markt behaupten. Der Gesetzgeber beschädigt nun genau diesen notwendigen Wettbewerb und die Vielfalt in der Finanzberatung. Darunter kann die Beratungsqualität letztlich nur leiden.“

Wie eine zentralistisch organisierte Finanzaufsicht bundesweit für eine höhere Beratungsqualität sorgen könne, sei dem VSAV schleierhaft. Durch ihre regionale Verortung und ihre lange Erfahrung könnten die IHKen und die Gewerbeämter die Kontroll- und Zulassungsaufgaben sehr viel besser, schneller und kostengünstiger wahrnehmen.

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