Umfangreiche Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege beschlossen

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Um gesamte Pflegebranche mit 11.700 vollstationären Pflegeheimen und über 15.000 ambulanten Pflegediensten mitsamt ihren Pflegerinnen und Pflegern während der Corona-Pandemie unkompliziert und vor allem schnell zu entlasten, wurden umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart.

Der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und -dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sowie der Verband der privaten Krankenversicherung werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes unterstreicht die herausragende Leistung der Pflegebranche:

„Pflegerinnen und Pfleger arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie am Limit, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Wir entlasten – organisatorisch und finanziell – so gut wir können, und stabilisieren so im Hintergrund die pflegerische Infrastruktur. Die Pflegeversicherung ist in der Lage, die Corona-bedingten Mehrkosten aufzufangen.“

Zu den finanziellen Sonderausgaben durch die Corona-Pandemie, die die Pflegeversicherung , übernehmen wird gehören etwa Kosten für die Schutzausrüstung, also Handschuhe, Atemmasken und auch zusätzliche Desinfektion für die Pflegerinnen und Pfleger.

Ebenso werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.

Organisatorische Vereinfachung des alltäglichen Arbeitsablauf

  • Bis Ende Mai 2020 wird – mit sofortiger Wirkung – der Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, ausgesetzt; gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können.
  • Die Medizinischen Dienste werden aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, wird auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt.
  • Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt.
  • Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen anerkannt.
  • Pflegekräfte können flexibler eingesetzt werden und zusätzlich entstehende Personalkosten können der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, dazu:

„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern.“

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