Swiss Life: Neues Produkt- und Serviceangebot in der BU-Versicherung

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Die Swiss Life hat das Flaggschiff Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der kompletten Wertschöpfungskette optimiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht.

Dieses beinhaltet einfachere, verständlichere Leistungsdefinitionen, einen komplett überarbeiteten Antrag sowie höhere Absicherungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen.

Besonders wichtig für die Entwicklung war dabei laut Swiss Life wie immer das Feedback der Geschäftspartner.

Überarbeitung des BU-Antrags

Die Anträge der Swiss Life SBU, der Swiss Life BUZ, der MetallRente.BU, der KlinikRente.BU und der BU Flex des Arbeitskraftschutzes Flex wurden völlig neu strukturiert.

Die neue Zwei-Spalten-Logik führt zu deutlich mehr Übersicht für Vermittler und Kunden. Zugleich vereinfacht die Neustrukturierung der Fragen nach Dauer der Abfragezeiträume das Ausfüllen der Gesundheitsfragen deutlich.

Es wurde konsequent darauf geachtet, auf vorhandene Zusatzfragebögen und noch mehr Beispielerkrankungen hinzuweisen.

Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland, dazu:

„Um den Weg vom Antrag zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten, wurden bereits in den vergangenen Monaten viele relevante Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung optimiert.“

So wurden beispielsweise Annahmerichtlinien überarbeitet, um noch mehr Menschen durch eine vereinfachte Risikoprüfung bei vielen Krankheitsbildern versichern zu können. Davon profitieren Geschäftspartner und Kunden bereits heute.

Neue Tarife für junge Menschen

Um den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen noch attraktiver zu gestalten, profitieren nun zum Beispiel Gymnasiasten sowie rund 200 weitere Berufsbilder von noch günstigeren Beiträgen.

Ebenso wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert. Insbesondere für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern – ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. Leistungserweiterung bei BUprotect

BUprotect ist eine Swiss Life-Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen und bereits seit 2014 fester Bestandteil der SBU-Tarife. Mit BUprotect kann bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit der BU-Schutz zu 70 Prozent aufrechterhalten werden, und das für pauschal fünf Euro Monatsbeitrag. Dieser Ereigniskatalog wird ab sofort um zwei Lebensphasen erweitert: Kurzarbeit und Sabbatical. Dabei gilt dies laut Stefan Holzer auch für bestehende Verträge seit 2014.

Kein Mehrbeitrag für Akuthilfe bei schweren Krankheiten

Ab sofort gibt es bei der komplett von Swiss Life verantworteten BU-Tarifwelt eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache.

Der Kunde erhält eine versicherte Akuthilfe-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich dieser Zeitraum auch noch verlängern.

Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit ist möglich.

Stefan Holzer dazu:

„Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil unserer Bedingungen. Das bedeutet, sie muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden, sondern ist ohne Mehrbeitrag mitversichert. Damit setzen wir Marktstandards und freuen uns, Geschäftspartnern und Kunden damit unbürokratisch und schnell zu helfen.“

Automatisierte Revisionsmöglichkeiten

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier geht Swiss Life neue Wege: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Dabei findet nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung statt, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann.

Das Besondere: Der Zeitpunkt wird bereits in der Police dokumentiert und Swiss Life geht pünktlich und proaktiv auf den Kunden zu. So können weder der Kunde noch der Geschäftspartner diesen so wichtigen Termin verpassen.

Neue Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente anheben, so haben die künftigen Kunden in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life – der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE – die Möglichkeit, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern.

Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Optimierung der Berufsliste

Die Berufsliste wurde um zahlreiche Trendberufe aus den letzten Jahren erweitert, Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler.

Ebenso wurden relevante Berufe aus den Branchen der IG BCE aufgenommen, dazu zählen unter anderem der Flachglastechnologe, der Lacklaborant und der Solaranlagenmechaniker. Auch die zur Auswahl stehende Liste an Bachelor- und damit korrespondierenden Masterstudiengängen wurde deutlich erweitert.

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