375 Euro Zulage für Berufsanfänger im ersten Bausparjahr

"Auszubildende und Berufsanfänger erhalten 375 Euro, wenn sie im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließen", so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Die einkommensunabhängige Grundzulage in Höhe von 175 Euro erhalten unmittelbar Förderberechtigte bei Einzahlung von vier Prozent des rentenpflichtigen Vorjahreseinkommens. Da dieses bei Berufsanfängern nicht besteht, muss lediglich der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden. Wer nicht älter als 25 Jahre ist, erhält zusätzlich im ersten Jahr einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Bereits ab 16 Jahre haben junge Sparer für Einzahlungen auf den Bausparvertrag Anspruch auf bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie (WoP). Für Beschäftige gelten Einkommensgrenzen. Die Wohnungsbauprämie gibt es für junge Menschen auch dann, wenn sie ihr Bausparguthaben nach sieben Jahren Bindungsfrist nicht in eine Immobilie fließen lassen und über das Guthaben frei verfügen. Dies ist aber nur einmal pro Bausparer möglich. Ab 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie, die auch für bestehende Verträge greift.

Auszubildende haben oft tariflichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber. Bis zu 40 Euro VL können so im Monat zusätzlich auf dem Bausparvertrag gespart werden. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen kommen jährlich noch einmal maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat dazu. Ist die VL-Zahlung tarifvertraglich nicht vereinbart, können die 40 Euro trotzdem vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden. So wird die Arbeitnehmersparzulage nicht verschenkt.

Um alle Förderungen zu nutzen, empfiehlt die LBS Ost jungen Leuten, einen Riester-Bausparvertrag sowie einen zusätzlichen Bausparvertrag für WoP und VL abzuschließen. So beginnen sie nicht nur frühzeitig mit dem Vermögensaufbau, sondern sichern sich auch die Option auf ein Darlehen mit günstigen Zinsen für eine künftige Eigenheimfinanzierung. Ob und wann das Darlehen in Anspruch genommen wird, kann später entschieden werden.

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