Sozialgarantie: Maßnahmen zur Einhaltung sozial unausgewogen

Ungleichgewicht-224784636-AS-BillionPhotos-comUngleichgewicht-224784636-AS-BillionPhotos-comBillionPhotos.com – stock.adobe.com

Zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sozialgarantie erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen:

Die mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegten Maßnahmen zur Einhaltung der „Sozialgarantie 2021“ sind sozial unausgewogen und zudem ein massiver Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. Die Bereitstellung von nur fünf Milliarden Euro aus Bundesmittel ist unzureichend, die einseitige Belastung der Beitragszahlenden ist nicht gerechtfertigt.

Für das Jahr 2021 wird eine Finanzierungslücke von 16,6 Milliarden Euro erwartet.

Ursächlich sind die Auswirkungen der Pandemie auf Einnahmen und Ausgaben der GKV sowie die zahlreichen Ausgaben steigernden Reformgesetze der letzten Jahre. Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in der aktuellen Krise nicht über 40 Prozent steigen wird, hatte die Bundesregierung für das Jahr 2021 eine „Sozialgarantie“ ausgesprochen. Konkret wurde zugesichert, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt würden.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Mittel zur Einhaltung der Sozialgarantie nur zu einem kleineren Teil aus Steuern gezahlt werden. Nach dem Entwurf der Regierung sollen jetzt nur fünf der benötigten 16,6 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Hauptlast sollen die Versicherten und Arbeitgeber schultern. Drei Milliarden Euro sollen sie durch höhere Zusatzbeiträge ab Januar 2021 aufbringen; acht Milliarden Euro sollen den aus Beiträgen gebildeten Rücklagen der einzelnen Krankenkassen entnommen werden. In Summe sollen Versicherte und Arbeitgeber also mit elf Milliarden Euro die Hauptlast der Pandemiefolgen tragen. Angesichts der Herausforderungen, die die Corona-Krise auch in wirtschaftlicher Hinsicht an die gesamte Gesellschaft stellt, ist diese einseitige Belastung nicht akzeptabel.

Die vorgesehene Abführung von acht Milliarden Euro aus dem Vermögen der einzelnen Krankenkassen stellt zudem einen massiven Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung dar. Zudem wird ein fatales Signal an die Krankenkassen gesendet, die Rücklagen in rechtlich zulässiger und wirtschaftlich vorausschauender Weise gebildet haben. Die Erkenntnis, dass die Erträge wirtschaftlichen und sparsamen Handelns sowie einer im Sinne der Versichertengemeinschaft vorausschauenden, langfristigen Finanzplanung mit einem Federstrich konfisziert werden können, setzt letztlich starke Fehlanreize für zukünftiges Kassenhandeln.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind dringend aufgefordert, den vorgelegten Entwurf in wesentlichen Punkten nachzubessern, um eine nachhaltige finanzielle und strukturelle Schwächung der gesetzlichen Krankenversicherung mit diesem massiven Eingriff in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung zu verhindern.

LESEN SIE AUCH

Stethoskop mit Geld und einem PflasterStethoskop mit Geld und einem PflasterHNFOTO – stock.adobe.com
Politik

Viel teurer, wenig besser – Krankenhausreform der Bundesregierung

Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Reformziele des Gesetzentwurfes mit Blick auf die Sicherung der Behandlungsqualität und der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Stadt und Land. Doch die Finanzierungspläne treten in der schwierigen Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der GKV zurollt.

Medical officer doctor points his finger at tabletMedical officer doctor points his finger at tabletH_Ko – stock.adobe.com
Management

Seit 1. Januar Pflicht für Arbeitgebende: die elektronische Krankmeldung

Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase, in der Arbeitgebende ihre Systeme umstellen und testen konnten, ist die eAU bereit für den verpflichtenden Regelbetrieb. Allein im Dezember 2022 haben Arbeitgebende 1,1 Mio. eAU bei den GKV abgerufen.

Risk, challenge and forward conceptRisk, challenge and forward conceptpeshkova – stock.adobe.com
Politik

GKV: Trotz Finanzierungslücke geringere Beitragserhöhung?

Der Anstieg der Zusatzbeitragssätze könnte aufgrund der leicht höheren Reserven im Gesundheitsfonds geringer ausfallen als erwartet. Um mittelfristig finanzielle Stabilität zu erreichen, fordert der Spitzenverband eine auskömmliche Gegenfinanzierung der Versorgung der ALG-II-Empfangenden.

Geldscheine-Stethoskop-398126294-DP-JudithdzGeldscheine-Stethoskop-398126294-DP-Judithdz
Politik

Drastische Beitragssteigerungen in der GKV werden tatenlos hingenommen

Der Bundesgesundheitsminister kündigt im Interview an, dass er den drastischen Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung tatenlos zusehen wird. Statt eines Maßnahmenplans, wie die Versorgung der rund 75 Mio. gesetzlich Versicherten auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden kann, kündigt er anscheinend immer weiter steigende Zusatzbeiträge an.

Gesundheitskarte G2 - Krankenversicherung - DeutschlandGesundheitskarte G2 - Krankenversicherung - DeutschlandStockfotos-MG – stock.adobe.com
Assekuranz

Beitragssatz und Zusatzbeiträge: So berechnen Gesetzliche Krankenversicherer ihre Beitragssätze

Die gesetzlichen Krankenkassen sind der Hauptleistungsträger der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Durch die stetig wachsenden Beiträge sind sie in der Vergangenheit häufig in die Kritik geraten. Die Beitragssätze basieren auf verschiedenen allgemeingültigen Bemessungsgrundlagen und variieren doch von Anbieter zu Anbieter. So berechnen gesetzliche Krankenversicherer ihre Beiträge.

Side view of young female surgeon tying her surgical maskSide view of young female surgeon tying her surgical maskgpointstudio – stock.adobe.com
Assekuranz

136 Krankenhäuser im ländlichen Raum werden durch die Krankenkassen gefördert

Bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser werden durch GKV und PKV mit eine, finanziellen Zuschlag gefördert, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung wohnortnah zu sichern. 2024 erhalten 136 Krankenhäuser eine pauschale Förderung von insgesamt 67,2 Mio. Euro.