Neuer Referenzzins: BdV befürchtet Auswirkungen auf Solvenz der Lebensversicherer

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Der neue Referenzzins der Zinszusatzreserve (ZZR) liegt nun bei 1,73 Prozent. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) mitgeteilt.

Damit sinkt er von jetzt 1,92 Prozent auf 1,73 Prozent, was die stärkste Senkung seit drei Jahren bedeutet. Laut BdV ist damit für 2021 eine stärkere Erhöhung der ZZR zu erwarten als in den letzten beiden Jahren.

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, dazu:

„Wir erwarten branchenweit eine Erhöhung der ZZR von etwa 80 auf knapp 100 Milliarden Euro. Wenn überhaupt, werden einige Versicherer die zusätzliche Belastung nur durch das Verscherbeln des Tafelsilbers stemmen können. Ohnehin angezählten Versicherern kann die unerwartet hohe zusätzliche Belastung die Solvenz kosten.“

Vom neuen Referenzzins sind damit erstmals auch solche Tarife betroffen, die mit einem Rechnungszins von 1,75 Prozent kalkuliert sind. Dieser Zins galt bis 2015. Die Versicherer müssen nun auch für Verträge zusätzliche Reserven bilden, die zwischen 2012 und 2014 abgeschlossen wurden. Damit müssen jetzt für viele Verträge der sogenannten „Neuen Klassik" Versicherer Gelder zurückgelegt werden.

Axel Kleinlein erläutert:

„Wir reden bei der ZZR mittlerweile von einem Reservierungsbedarf von heute knapp 100 Milliarden, der bis 2025 auf etwa 150 Milliarden steigt. Das ist ein Fass ohne Boden.“

Die Probleme sind hausgemacht, denn die Versicherer haben sich in den 80er und 90er Jahren mit zu hohen Garantien massiv verkalkuliert.

Für den BdV zeigt sich ein weiteres Mal, dass Lebensversicherungen zur Altersvorsorge ungeeignet sind. Versicherte mit Altverträgen sollten laut BdV sorgfältig prüfen, ob eine Weiterführung, Beitragsfreistellung, Verkauf oder Kündigung sinnvoll sein kann. Dabei hilft der Lebens- und Rentenversicherungsrechner des BdV.

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