Die Produkttrends der Vermittler in der Lebensversicherung

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Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat mehr als 120 Vermittler zum Thema Markttrends in der Lebensversicherung befragt. Die Corona-Krise hat alle Hoffnungen auf einen raschen Zinsanstieg zunichtegemacht.

So ist es nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2021 zum Teil deutlich senken mussten.

Die Folge: Klassische Rententarife lohnen immer weniger. Die Anlage der Sparbeiträge in Aktien(-fonds) ist im aktuellen Niedrigzinsumfeld die einzige Möglichkeit, um auskömmliche Renditen erzielen zu können. Aber auch bei fondsgebundenen Tarifen gewähren lange nicht mehr alle Versicherer den Erhalt der eingezahlten Beiträge.

Der Trend geht zu fondsgebundenen Rentenversicherungen

Dieser Trend spiegelt sich auch bei der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten wieder, wie folgende Grafik zeigt. So gaben knapp ein Drittel aller Makler an, dass sie keine klassischen Produkte mehr vermitteln.

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Der Trend geht klar in Richtung kapitalmarktorientierter Produkte.

Mehr als 90 Prozent aller Befragten gab an, regelmäßig zu fondsgebundenen Rentenversicherungen zu beraten, wobei Garantien innerhalb dieser Produktgattung immer noch eine wesentliche Rolle spielen, denn mehr als die Hälfte der Kunden wählten bisher bei Abschluss ein Garantie-Niveau von 100 Prozent.

Berufsunfähigkeitsversicherungen auf Platz zwei

Neben der Altersvorsorge spielt die Absicherung der Arbeitskraft eine immer wichtigere Rolle bei BeraterInnen. Die Umfrageteilnehmer*Innen beraten inzwischen am häufigsten zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist bei der Absicherung der Arbeitskraft auf Platz eins, wenn eine BU-Versicherung bspw. aus Kostengründen nicht in Frage kommt.

Thema Nachhaltigkeit rückt in den Fokus

Aber auch das Thema Nachhaltigkeit bekommt ein immer stärkeres Gewicht, wie die Umfrage zeigt. Knapp 80 Prozent der Umfrageteilnehmer bestätigen dies.

Hier trägt auch die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Transparenz-Verordnung) der Europäischen Union dazu bei. Diese ist spätestens ab dem 10.3.2021 anzuwenden und regelt, dass Finanzmarktteilnehmer (zum Beispiel Versicherungsunternehmen) und Finanzberater (also auch Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler mit mehr als 3 Mitarbeitern) ihren Kunden gegenüber Informationen zum Thema Nachhaltigkeit liefern müssen. Hier zeigt die Umfrage, dass sich bisher etwa 40 Prozent der Befragten mit diesem Thema beschäftigt hat.

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