Beim Steueroasenabwehrgesetz muss nachgebessert werden

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Das Bundesministerium der Finanzen hat die Abstimmung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze eingeleitet.

Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: "Vor über einem Jahr haben sich die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, mindestens eine von vier Abwehrmaßnahmen gegen Steueroasen einzuführen:

  • ein Betriebsausgabenabzugsabzug
  • eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung
  • ein Quellensteuerabzugsverbot oder
  • die Versagung des Schachtelprivilegs für Dividenden aus Steueroasen

Olaf Scholz fordert im Referentenentwurf alle vier Maßnahmen. BMF sollte einordnen, welche Abwehrmaßnahmen im Kampf gegen Steuerumgehung und -hinterziehung im Vergleich zu den Abwehrmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten geeignet, erforderlich sowie angemessen sind.

Auch sollte BMF erläutern, wieso es zur Anwendung der äußerst einschneidenden Abwehrmaßnahmen bereits ausreichen soll, dass ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu einer Steueroase aufrechterhält.

Unser Bestreben, unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern, darf nicht dazu führen, dass Unternehmen auch seriöse Geschäfte aus Sorge vor den "Strafmaßnahmen" nicht mehr tätigen. Hier brauchen wir sehr zielgenaue Regelungen."

Fritz Güntzler: "Wieder einmal mit Verspätung hat Minister Olaf Scholz einen Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben vorgelegt. Wie auch schon beim Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes hält er sich jedoch nicht an die Umsetzungsfristen und schießt inhaltlich über das Ziel hinaus. Von den vier möglichen Abwehrmaßnahmen sollen grundlos alle in das deutsche Steuerrecht übernommen werden. Notwendig wäre jedoch lediglich eine. Das Ministerium muss uns nun eine vernünftige Erklärung dafür liefern!"

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