Arbeitskraftabsicherung für Start-ups

Anzugtraeger-Rakete-219593246-AS-peshkovAnzugtraeger-Rakete-219593246-AS-peshkov(1) peshkov – stock.adobe.com (2) AssekuranZoom GbR

Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft zählt unstrittig zu den Königsdisziplinen im Vermittleralltag. In der Alltagspraxis kollidieren allerdings  regelmäßig der Versorgungsbedarf und das verfügbare Vorsorgebudget der Kunden miteinander. So wird eine Absicherung in Höhe des Sollwerts nach DIN 77230, das heißt 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens unter Anrechnung von gesetzlichen Versorgungsansprüchen, betrieblichen  Versorgungsanwartschaften und so weiter, in vielen Fällen nicht umgesetzt.

Ein Artikel von Alexander Schrehardt

Vor allem bei Arbeitnehmern mit einer handwerklichen Berufstätigkeit und einer ungünstigen Berufsgruppeneinstufung scheitert eine bedarfsgerechte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos regelmäßig an der laufenden Prämie.

Auch für Inhaber von Start-ups, die in der Gründungsphase ihres Unternehmens oftmals mit einem hohen Kapitaldienst zu Investitionskrediten belastet sind, ist eine ausreichend dimensionierte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eine existenzielle Vorsorgemaßnahme, die regelmäßig auf dem Altar der finanziellen Belastungen geopfert wird.

Für die Absicherung der exemplarisch vorgestellten und sicherlich auch weiterer Zielgruppen bietet sich mit einem innovativen betrieblichen Vorsorgekonzept der Lloyd’s Insurance Company eine interessante Versicherungslösung, die in Europa und in Asien exklusiv von der Biometric Underwriting GmbH angeboten wird.

So werden auf der Internetseite des Unternehmens die Tarife CollectPlus und direct vorgestellt, die für eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos im Rahmen eines Kollektivmodells (Tarif CollectPlus) oder für die Einrichtung einer BU-Direktversicherung (Tarif direct) eingesetzt werden können.

Temporäre und dauerhafte Berufsunfähigkeit

Lloyd’s Insurance Company bietet Versicherungsschutz mit unterschiedlichen Tarifleistungen sowohl für den Fall einer temporären als auch für die Absicherung des Risikos einer dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit und die Leistungsvoraussetzungen werden ein bisschen anders definiert als von deutschen Versicherern und auch bei den Tarifleistungen finden sich Unterschiede im Vergleich zu deutschen Gesellschaften.

So stellt ein leistungspflichtiger Versicherungsfall auf eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls der versicherten Person ab.

Die Leistungsprüfung berücksichtigt dabei den von der versicherten Person zuletzt ausgeübten Beruf. Allerdings benennt Lloyd’s keinen einheitlichen Beurteilungs- und Prognosezeitraum für die Prüfung der Leistungspflicht. Der Versicherer beziehungsweise der von ihm beauftragte Dienstleister Pro Claims Solutions GmbH tritt nach Eingang des Leistungsantrags in die Leistungsprüfung ein.

Als alternative Karenzzeiten können dabei 30, 42, 60, 90, 120, 180, 270 und 365 Tage mit dem Versicherer vereinbart werden. Die Leistungspflicht der Gesellschaft setzt, einen leistungspflichtigen Versicherungsfall vorausgesetzt, mit dem Ablauf der vertraglichen Karenzzeit ein.

Bei der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos unterscheidet Lloyd’s zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Von der Einstufung der Berufsunfähigkeit als vorübergehend oder dauerhaft sind auch die Versicherungsleistungen abhängig.

Alexander-Schrehardt-2020-AssekuranZoomAlexander-Schrehardt-2020-AssekuranZoom Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Bei Nachweis einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit erhält die versicherte Person eine Rente für die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer, die individuell und mit maximal 120 Monaten, jedoch höchstens bis zum 67. Lebensjahr der versicherten Person vereinbart werden kann.

Besteht eine vollständige nach Feststellung einer teilweisen Berufsunfähigkeit, kommt zusätzlich zur Rente ein einmaliger Kapitalbetrag mit maximal zehn BU-Jahresrenten zur Auszahlung. Die einmalige Kapitalleistung bemisst sich dabei mit einem vertraglich vereinbarten Faktor multipliziert mit der versicherten BU-Jahresrente.

Der Ausweis einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit in den AVB wirft allerdings die Frage nach der Unterscheidung im Versicherungsfall auf.

Wird beispielsweise bei der versicherten Person eine schwere Krebserkrankung oder eine schwere Depression mit suizidaler Neigung diagnostiziert, so gestaltet sich die Einschätzung sicherlich schwierig. Sofern ein Krebspatient ein Rezidiv entwickelt, kann eine temporäre sehr schnell in eine dauerhafte Berufsunfähigkeit übergehen.

Allerdings, und dies muss im Interesse eines Fair Play auch ausgeführt werden, würde die Frage „Temporär oder dauerhaft?“ bei Vereinbarung der maximalen Leistungsdauer für die BU-Rente und der maximalen Versicherungssumme keinen Unterschied bedeuten.

So würden im Fall einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit maximal 120 monatliche BU-Renten als ratierliche und bei Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Kapitalleistung in Höhe von 120 monatlichen BU-Renten als Versicherungsleistungen zur  Auszahlung kommen.

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Der Versicherer wirbt mit einem Verzicht auf das Recht sowohl einer abstrakten als auch einer konkreten Verweisung. Dies bedarf im Fall der konkreten Verweisung allerdings einer etwas differenzierteren Betrachtung, da sich der Versicherer das Recht auf Anrechnung von Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit oder auch von BU-Renten aus anderen Versicherungsverträgen vorbehält.

Allerdings, und dies muss deutlich herausgestellt werden, kommt eine Anrechnung nur dann in Betracht, wenn sich die versicherte Person mit den Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit und laufenden BU-Renten finanziell besserstellen würde als vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Auffallend ist dabei der Hinweis, dass die angebotenen Versicherungslösungen bis zu 70 Prozent günstiger angeboten werden als von Unternehmen des Wettbewerbs. Eine Aussage, die aufhorchen lässt und hinterfragt werden muss.

Die Tarife von Lloyds werden als ein- bis maximal fünfjährige Sachversicherungsverträge kalkuliert. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer räumt Lloyd’s die Möglichkeit einer Fortführung des Versicherungsschutzes um jeweils weitere fünf Jahre ein.

Eine schriftliche Garantie für eine Vertragsverlängerung gibt die Gesellschaft allerdings nicht ab.

Auch die zeitliche Befristung der Leistungsdauer im Fall einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit auf maximal zehn Jahre und die Begrenzung der Kapitalleistung im Fall der dauerhaften Berufsunfähigkeit auf zehn Jahresrenten sollte berücksichtigt werden.

Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Punkten kann das Tarifkonzept mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung und der listenförmigen Anmeldung der Mitarbeiter*innen.

Auch die hohen Versicherungssummen, eine finanzielle Angemessenheit vorausgesetzt, die von Lloyd’s gezeichnet werden, charakterisieren das Vorsorgekonzept als „very british“.

Der Tarif bBU Collect-Plus bietet sich als soziales Vorsorgeangebot für Arbeitgeber und als Instrument für die Mitarbeiterbindung in Unternehmen (Kollektivgröße mindestens zehn versicherte Personen) gegen geringe Beitragsaufwendungen an.

Vor allem für Startups ist eine Absicherung der Arbeitskraft von wichtigen Leistungsträgern und Key-Persons im Unternehmen mit hohen Versicherungssummen von größter Bedeutung.

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