Swiss Life-BU mit Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte

Bedienung-Restaurant-272573176-AS-auremarBedienung-Restaurant-272573176-AS-auremar(1) auremar – stock.adobe.com (2) Swiss Life Deutschland

Ab sofort bietet Swiss Life für die Berufsunfähigkeitsversicherung  eine Lösung für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Durch die neue Günstigerprüfung liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte.

Derzeit sind in Deutschland knapp 28 Prozent der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt (1). Ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit und wieder zurück ist heutzutage an der Tagesordnung – umso wichtiger, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser Entwicklung Schritt hält.

BU-Update: Günstigerprüfung für Teilzeitbeschäftigte

Swiss Life bietet nun im Rahmen des aktuellen BU-Updates mit der neuen Günstigerprüfung eine besonders attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit.

Damit schlägt Swiss Life bei der Leistungsfallregulierung wieder einmal neue Wege ein und bietet dadurch ab sofort zusätzliche Vorteile für Kunden und Vermittelnde.

Konkret heißt das: Ist die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig und wird aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht, greift eine sogenannte Günstigerprüfung.

Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann beziehungsweise könnte. Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen.

Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.

Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland, gibt ein Beispiel:

Führe eine Erkrankung bei einer Teilzeitkraft dazu, dass sie von ihren bisherigen vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden arbeiten könne, wäre ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35 Prozent erreicht.

Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden.

Swiss Life-Studie bestätigt Bedarf für BU-Absicherung von Teilzeitkräften

Was Teilzeit genau bedeutet und wann es zur BU-Leistung bei Teilzeitkräften kommt, definiert jeder Anbieter am Markt sehr unterschiedlich – und das verunsichert die Menschen. Dies bestätigt die aktuelle Swiss Life-Studie „Beruf und Risiko“, für die über 2000 Erwerbstätige aus den unterschiedlichsten Branchen befragt wurden (2).

Die Frage, ob eine teilzeitbeschäftigte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit auch Anspruch auf die volle monatliche Berufsunfähigkeitsrente hat, bejahen nur 37 Prozent, 31 Prozent hingegen verneinen dies und 32 Prozent wissen es nicht.

Dabei wird der Bedarf einer Absicherung auch in Teilzeitbeschäftigung klar erkannt: Die Frage nach der Notwendigkeit, die eigene Arbeitskraft auch als Teilzeitbeschäftigte Person abzusichern, bejahte eine klare Mehrheit von 75 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die eine Arbeitskraftabsicherung grundsätzlich befürworten.

Stefan-Holzer-2020-Swiss-LifeStefan-Holzer-2020-Swiss-Life Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung, Swiss Life Deutschland

Holzer betont, dass es darum umso wichtiger sei, für die Kunden Klarheit zu schaffen:

Das gelingt uns mit der sehr konkreten Drei-Stunden-Definition unserer Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte. Damit heben wir uns im Wettbewerbsvergleich deutlich ab.

Kundenfreundliche Auslegung – Details unerheblich für Leistungsantrag

Unerheblich ist auch, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt.

Die Möglichkeit der Günstigerprüfung steht angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung und eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird solange erbracht, solange Berufsunfähigkeit besteht.

Holzer hebt hervor, dass Swiss Life tatsächlich keinen Unterschied mache, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit arbeitet oder erst später im Laufe des Berufslebens sich dafür entscheidet. Zudem sei diese Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil.

Das bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich.

Weitere Verbesserungen: Neue Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie

Künftig kann die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrgenommen werden – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre.

In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente vorgenommen werden.

Erweiterung der Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Sollte die Altersgrenze für das Renteneintrittsalter steigen, haben die Kunden in den BU-Tarifen der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre.

Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) setzen bei der privaten Arbeitskraftsicherung auf Swiss Life als Konsortialführerin.

Serviceangebot wird ausgebaut

Viele Maßnahmen werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimiert, um den Weg vom Antrag zum Vertrag für Kunden und Vermittelnde noch angenehmer und einfacher zu gestalten:

Dazu zählen vor allem weitere Verbesserungen der Annahmerichtlinien: Insgesamt hat Swiss Life mittlerweile über 150 Krankheitsbilder überprüft und diese an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst.

Dadurch können jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen getroffen werden. Durch effizientere Prozesse konnte zudem die Nachbearbeitungsquote um bis zu 50 Prozent gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40 Prozent reduziert.

Und im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei sehr vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, da eine eindeutige Risikoeinschätzung aufgrund der Beantwortung der Gesundheitsfragen möglich ist.

Quellen:

  1. Statistisches Bundesamt, www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/laender-insgesamt.html
  2. Die verwendeten Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf einer Online-Umfrage vom 09. bis 19. April 2021 von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland. An der Umfrage nahmen 2.003 Personen teil. Die Stichprobe wurde gewichtet, so dass sie in ihrer Zusammensetzung der Struktur der Grundgesamtheit entspricht (Erwerbstätige zwischen 16 und 65 Jahren - einschließlich vorübergehend Arbeitslose, Studierende und Auszubildende).

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