Versicherungsschutz für Schutzsuchende

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Aufgrund der Ausnahmesituation in der Ukraine hat die Haftpflichtkasse eine Lösung für Schutzsuchende ausgearbeitet. Nehmen Kunden der Haftpflichtkasse Menschen aus der Ukraine im eigenen Haushalt auf, erhalten diese kostenlosen Versicherungsschutz.

Innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung des Gastgebers ist die gesetzliche Haftpflicht der vorübergehend und kostenlos in den Familienverbund eingegliederten Personen mitversichert, soweit kein Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsschutz gilt in den Familien-, 60-Aktiv- sowie Selbstbehalt-Tarifvarianten.

Geltungsbereiche

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Tarifgeneration und setzt sich gemäß den aktuellen Bedingungen zusammen. In der neuen privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die Mitversicherung grundsätzlich bedingungsgemäß vereinbart. Für die private Haftpflichtversicherung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gilt das Angebot der Haftpflichtkasse ebenfalls.

Kostenlose Grunddeckung für Hausrat von Schutzsuchenden

Der Hausrat von Schutzsuchenden ist im Haushalt des Versicherungsnehmers bis zu 5.000 Euro pro Person versichert. Die Haftpflichtkasse stellt eine kostenlose Grunddeckung mit den Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel zur Verfügung. Auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet der Schaden- und Unfallversicherer aus Roßdorf.

Gültigkeit der Mitversicherung

Die Mitversicherung gilt ab Aufnahme der Schutzsuchenden im Haushalt des Versicherungsnehmers bis zunächst 31.12.2022. In der Hausratversicherung erhalten Kunden der Haftpflichtkasse schnell und unkompliziert nach Mitteilung eine Bestätigung des Versicherungsschutzes. In der Privathaftpflichtversicherung ist dies nicht erforderlich.

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