Schlaglicht Leistungsfall im Beratungsgespräch

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In den letzten Jahren hat die deutsche Versicherungswirtschaft in regelmäßigen Abständen neue und überarbeitete Vorsorgelösungen zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos vorgestellt. Die Vorsorgeberatung wird also immer anspruchsvoller und die Frage, auf welcher Grundlage eine Empfehlung an den Kunden gegeben werden soll, wird in der Vermittlerschaft sehr engagiert diskutiert.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR

Ein Versicherungsmakler erklärte einmal gegenüber dem Autor, dass er im Rahmen eines Vorsorgegesprächs mit seinem Kunden die einzelnen Beurteilungskriterien und -ergebnisse der fünf erstnominierten Tarife, die über das Ratingprogramm ermittelt wurden, im Detail bespricht. Respekt für einen derartigen Beratungseinsatz. Allerdings stellt sich die Frage, wie lange der Kunde, der in der Regel nicht über die fachliche Expertise eines Maklers verfügt, dessen Erläuterungen folgen kann. Und inwieweit er in der Lage ist, die tariflichen Unterschiede zwischen den Angeboten der fünf Versicherer zu verinnerlichen. Wechseln wir doch einmal die Blickrichtung in Richtung der Erwartungshaltung, mit der ein Durchschnittskunde in ein Beratungsgespräch geht.

Berät mich der Versicherungsmakler neutral?

Die Fragen, die nahezu jedem Neukunden ins Gesicht geschrieben sind, lassen sich in Kürze darstellen:

  • Berät mich der Versicherungsmakler wirklich neutral?
  • Kann und will ich mir den Versicherungsschutz leisten?
  • Was, wenn ich meine Beiträge nicht mehr bezahlen kann?
  • Löst der Versicherer sein Leistungsversprechen im Fall der Fälle ein?

Tatsache ist, dass jeden Tag Zehntausende Versicherungsmakler ihre Kunden engagiert und kompetent zum Thema Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos beraten. Nachdem der beantragte Versicherungsschutz dokumentiert wurde, wird der Versicherungsschein vom Kunden abgelegt und zumeist vergessen. Erst wenn der Leistungsfall eintritt, rückt die Berufsunfähigkeitsversicherung wieder in den Fokus und es werden dann – zu einem für den betroffenen Kunden höchst ungünstigen Zeitpunkt – die Modalitäten für eine temporäre Beitragspause oder die Voraussetzungen für die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Rente hinterfragt. Dabei steckt der Teufel wie so oft im Detail und einige exemplarische Fragestellungen werden am Beispiel des Tarifs EGO Top der HDI Lebensversicherung im Folgenden genauer beleuchtet.

Arbeitsunfähigkeit vor Berufsunfähigkeit

Nahezu jeder Berufsunfähigkeit geht eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person voraus und eine optionale „Gelbe-Schein-Klausel“ wird zwischenzeitlich von vielen führenden Lebensversicherern angeboten. Nicht nur die Leistungsvoraussetzungen im Fall der Arbeitsunfähigkeit, sondern vor allem die Art der Tarifleistung ist hier kritisch zu hinterfragen. Die Auszahlung der versicherten BU-Rente im

Fall der Arbeitsunfähigkeit kann höchst unangenehm in eine Krankentagegeldzahlung eingrätschen. Dieses Risiko besteht im Fall des Tarifs EGO Top nicht, da die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine eigenständige Tarifleistung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ausweisen.

Die Tatsache, dass sich die HDI Lebensversicherung bei der Definition einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit an die sozialrechtliche Definition angelehnt hat, sichert der versicherten Person auch im Fall einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach § 74 SGB V eine fortlaufende Leistungszahlung. Auch mit einer maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten im Versicherungsfall schlägt der HDI-Tarif an der Benchmark an.

Volle Erwerbsminderung sichert BU-Rente

Sofern die versicherte Person von der Deutschen Rentenversicherung eine zeitlich unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält und die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls mindestens zehn Jahre bestanden hat, verzichtet die HDI Lebensversicherung auf eine weitergehende Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und garantiert in ihren AVB eine Leistungszahlung. Während andere Anbieter den Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente im Fall einer leistungspflichtigen vollen Erwerbsminderung oftmals an ein definiertes Lebensalter der versicherten Person koppeln, verzichtet die HDI Lebensversicherung auf diese Leistungsvoraussetzung.

Da müssen Sie ein bisschen Geduld haben...

Wenn ein Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt wird, dann fehlt vielen Kunden – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – vor allem eines: Geduld. Die Dauer der Bearbeitung eines Leistungsantrags hängt einerseits von der Aussagekraft und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, aber in nicht wenigen Fällen auch von der Leistungsabteilung des Versicherers ab und beträgt nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Branchendurchschnitt 180 Tage. Allerdings gibt es auch Gesellschaften, die in der Leistungsbearbeitung weniger professionell aufgestellt sind und schon einmal eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer von 18 Monaten kommunizieren. Nach der Einreichung eines Leistungsantrags beim Versicherer ist höchste Professionalität gefordert.

Weder Kunde noch Vermittler möchten in einer Warteschleife verharren oder mit einem in puncto Leistungsfallbearbeitung nicht zuständigen Mitarbeiter eines Callcenters einen anhängigen Versicherungsfall besprechen. Die HDI Lebensversicherung folgt dem Prinzip „One Face to the Customer“ und ordnet nach Eingang des formellen Leistungsantrags und der benötigten medizinischen Unterlagen, Einkommensnachweise und so weiter einen Versicherungsfall namentlich einem Sachbearbeiter zu. Somit hat der Kunde immer einen persönlichen Ansprechpartner. Interessant in diesem Zusammenhang: Von der Erstmeldung des Kunden bis zur finalen Leistungsentscheidung vergehen bei der HDI Lebensversicherung im Schnitt gerade einmal 58 Tage. Mit einer Leistungsquote von 83 Prozent liegt der Versicherer zudem im Branchenvergleich an der Spitze.

Zurück in das Erwerbsleben...

Viele Kunden können und wollen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nicht hinnehmen. In nicht wenigen Fällen wurde die versicherte Rente nicht bedarfsgerecht bemessen und der monetäre Druck motiviert zu einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit und damit der Rückkehr in das aktive Erwerbsleben. In diesem Fall sehen die AVB der Gesellschaften regelmäßig eine finanzielle Wiedereingliederungshilfe vor.

Die Voraussetzungen für die Auszahlung werden von den Versicherern sehr genau geprüft, da als Leistungsvoraussetzung in vielen Fällen der Nachweis einer anerkannten Umschulungsmaßnahme genannt wird. In den AVB der HDI Lebensversicherung wird als Voraussetzung für die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe nur der Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse aufgeführt. Auch eine mögliche mehrfache Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungshilfe im Fall einer rezidivierenden Erkrankung und wiederholter Berufsunfähigkeitsperioden wird ausdrücklich benannt.

Natürlich konnten in diesem Beitrag nur Schlaglichter auf einige Tarifleistungen geworfen werden. Allerdings zeigen die ausgewählten Beispiele, dass der praktische Bezug von Tarifleistungen zum Versicherungsfall im Kundengespräch hilfreich ist. Mit der Vorstellung von Fallszenarien kann der Vermittler seinem Kunden nicht nur tarifliche Leistungsaussagen verdeutlichen, sondern auch die Unterschiede der vertraglichen Regelungen kritisch hinterfragen.

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