Einstandspflicht nach Kellerbrand durch Spielzeug

Flammen-3403874-PB-Ralphs-FotosFlammen-3403874-PB-Ralphs-FotosRalphs_Fotos – pixabay.com

Das OLG Bamberg hatte zur gemeinsamen Einstandspflicht von einem Wohngebäudeversicherer eines Vermieters und einem Haftpflichtversicherer eines Mieters zu entscheiden, nachdem ein Brandschaden durch einen Spielzeughelikopter ausgelöst wurde.

Ein Beitrag von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Die Klägerin ist eine Versicherung, die ein vermietetes Wohngebäude versichert. Die Beklagte ist eine zweite Versicherung, die eine Haftpflichtversicherung mit dem streitauslösenden Mieter des Hauses unterhält. Im Kellerraum des versicherten Hauses kam es zu einem Brand. Der Mieter des Hauses hatte seinen Spielzeughelikopter zum Aufladen auf einen mit Textil befüllten Wäschetrockner abgelegt. Das Spielzeug hatte er gebraucht für 8,00 Euro erworben. Trotz möglicher unbekannter Vorschäden des Lithium-Ionen-Akkus hat er den Helikopter auf leicht brennbarem Material unbeaufsichtigt laden lassen. Infolge einer Batterieexplosion kam es zu einem Brand, wodurch die betroffene Umgebung stark verrußt wurde. Die beklagte Haftpflichtversicherung bestreitet, dass sie anteilig für den Schaden einzustehen hat.

Rechtliche Bewertung: Welcher Versicherer wäre einstandspflichtig?

Berührt ein Schadensfall die versicherten Risikobereiche von zwei unterschiedlichen Versicherern gleichsam, so sind die betroffenen Versicherer gemäß § 78 Abs. 1, 2 VVG gemeinsam zur Schadensregulierung verpflichtet. Die streitenden Versicherer sind einem Teilungsabkommen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft beigetreten, wonach in § 3 des Abkommens der Haftpflichtversicherer bei Schäden über 2.500 Euro den gesamten Entschädigungsbeitrag mit 50 Prozent zu regulieren hat. Die andere Hälfte müsste der Wohngebäudeversicherer übernehmen. Voraussetzung für diese geteilte Einstandsverpflichtung ist, dass der beklagte Haftpflichtversicherer überhaupt neben dem Wohngebäudeversicherer einstandspflichtig ist.

Rechtliche Bewertung: Einstandspflicht aufgrund Fahrlässigkeit?

Der Haftpflichtversicherer muss gemäß § 100 VVG einstehen, wenn der Versicherte in zu verantwortender Weise einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Der geschädigte Dritte ist die Wohngebäudeeigentümerin. Bei zivilen Schädigungsfällen gilt, dass der Schädiger den Schaden dann zu verantworten hat, wenn er gemäß § 276 BGB mindestens fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr objektiv erforderliche Sorgfalt vernachlässigt.

Das OLG Bamberg (Beschluss v. 22.01.2019 – 1 U 34/19) untersuchte, ob das unbeaufsichtigte Aufladen des Spielzeughelikopters ein fahrlässiges den Brand verursachendes Verhalten darstellt. Es wurde festgestellt, dass der Aufladevorgang grundsätzlich nicht dauerhaft beaufsichtigt werden muss, dies wäre von dem allgemeinen Bürger nicht zu erwarten und stellt somit nicht den anzuwenden objektiven Sorgfaltsmaßstab dar. Auch ändert daran nichts, dass das Aufladen auf leicht entflammbarem Material erfolgte. Jedoch wurde der Fahrlässigkeitsvorwurf nicht lediglich an diesem Umstand angeknüpft.

In diesem Einzelfall wurde dem Versicherungsnehmer die Unvorsichtigkeit zur Last gelegt, dass er den Helikopter gebraucht und ohne Vorkenntnis von etwaigen Schäden am Akku gekauft hat und darauf vertraut hat, dass dieser vollständig Intakt wäre. Insbesondere bei Lithium-Ionen-Akkus sind die Vorschäden maßgeblich für die Gefährlichkeit des Objekts. Als der Haftpflichtversicherte in Unkenntnis des konkreten Gefahrenpotenzials den Ladevorgang unbeaufsichtigt ließ, missachtete er die gebotene Sorgfalt. Im Ergebnis hat somit der Versicherungsnehmer den Schaden fahrlässig herbeigeführt. Der Haftpflichtversicherer muss entsprechend des Abkommens zur Hälfte für den Schaden einstehen.

Fazit und Hinweis für die Praxis

Gerade bei vermieteten Wohngebäuden können Eigen- und Fremdgefahren aufeinandertreffen. Grundsätzlich sind die Mieter nach BGH-Rechtsprechung davor geschützt vom Wohngebäudeversicherer des Vermieters für fahrlässige Schäden persönlich in Anspruch genommen zu werden. Im Einzelfall kann jedoch eine Ausgleichspflicht unter den betroffenen Versicherern entstehen.

LESEN SIE AUCH

Ahrtal-447651476-AS-ChristianAhrtal-447651476-AS-ChristianChristian – stock.adobe.com
Wohngebäude

Nach wie vor zu viele Neubauten in Überschwemmungsgebieten

In hochwassergefährdeten Zonen wird nach wie vor zu viel neu gebaut. In Deutschland sind seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kamen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Anzugtraeger-Regen-358619098-AS-moodboardAnzugtraeger-Regen-358619098-AS-moodboardmoodboard – stock.adobe.com
Assekuranz

Naturgefahrenbilanz: 2022 war ein durchschnittliches Schadenjahr

Sturm, Hagel und Starkregen haben im Jahr 2022 für Schäden in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gesorgt. Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 war das vergangene Jahr insgesamt wieder ein durchschnittliches Naturgefahrenjahr.

Sandsaecke-113427763-AS-kelifamilySandsaecke-113427763-AS-kelifamilykelifamily – stock.adobe.com
Assekuranz

Flut­ka­ta­stro­phe: Schon mehr als ein Fünftel aus­ge­zahlt

Rund zwei Monate nach der Flutkatastrophe an Ahr, Erft und anderen Regionen Deutschlands hat die Versicherungswirtschaft schon erhebliche Gelder an Versicherte geleistet.
Tangram puzzle in square shape with the arrow symbol inside on wTangram puzzle in square shape with the arrow symbol inside on w
Assekuranz

Branchenmonitore zeigen Wachstum in Komposit

In einem herausfordernden Umfeld für die globale Wirtschaft zeigte sich die deutsche Versicherungswirtschaft 2022 als überaus widerstandsfähig – mit einem Anstieg der gebuchten Bruttoprämien im Durchschnitt auf 1.393 Mio. Euro, was einem Anstieg von 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Property interest rate,finance loan increase.investment planningProperty interest rate,finance loan increase.investment planninghakinmhan – stock.adobe.com
Assekuranz

Wohngebäudeversicherung: Anpassungsfaktor steigt 2024 um 7,5 Prozent

Die Baupreise in Deutschland sind weiter gestiegen – wenngleich nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Entsprechend hat sich der Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen praktisch halbiert. Dennoch liegt er über dem langfristigen Mittel von 4,3 Prozent.

Gewitter-1768742-PB-12019Gewitter-1768742-PB-1201912019 – pixabay.com

Starkregenbilanz: 12,6 Milliarden Euro Schäden in 20 Jahren

Statistisch gesehen war jedes zehnte Haus seit 2002 von Starkregen betroffen. Die Beseitigung der Folgen kostete betroffene Hausbesitzer durchschnittlich 7.600 Euro. Lediglich 52 Prozent der Hausbesitzer schützen sich vor diesen finanziellen Folgen durch eine Elementarschadenversicherung.