Reform für die Gebührenordnung für Ärzte

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Die Bundesärztekammer und die Private Krankenversicherung haben zusammen mit der Beihilfe in jahrelanger intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit den gemeinsamen Entwurf für eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weitgehend fertiggestellt.

Derzeit wird eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vorbereitet, auf deren Grundlage dann die endgültige Einigung erfolgen soll.

Das rechtliche Regelwerk ist bereits komplett fertiggestellt und konsentiert. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden die Leistungsbeschreibungen erarbeitet – damit ist der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert.

Auch die Verhandlungen über die Preise laufen derzeit intensiv. Nun geht es darum, die Auswirkungen auf die Ärztinnen und Ärzte und die Versicherten abzusichern. Wir sind uns einig, diese Restarbeiten in der bewährten Gemeinsamkeit sorgfältig und schnell zu beenden.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, diesen Konsens der Beteiligten umzusetzen. Der gemeinsam von Ärzteschaft sowie PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die ‚sprechende Medizin‘, also die persönliche Zuwendung der Ärztinnen und Ärzte zu ihren Patientinnen und Patienten.

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