Elementarschaden: BdV will verpflichtendes Poolsystem

Hochwasser, AhrtalHochwasser, AhrtalChristian – stock.adobe.com

Die dramatischen Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal und den anderen betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dürften den meisten Menschen auch ein Jahr danach noch vor Augen stehen. Mehr als 180 Menschen verloren im Juli letzten Jahres in Deutschland ihr Leben. Dazu kommen Sachschäden in Milliardenhöhe. Doch nicht alle Menschen sind für solche Fälle ausreichend und bedarfsgerecht versichert.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht Handlungsbedarf und macht sich für ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung von Elementarschäden über einen Risikopool stark. Der gefährlichen Logik des Klimawandels begegne man nicht mit individueller Anpassung und vor allem nicht mit reaktiver Nachsorge, so Stephen Rehmke, Vorstand des BdV. Politik, Versicherungswirtschaft und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Bloße Gummistiefelpolitik bringe hier nicht weiter.

Die verheerenden Schäden an Wohngebäuden durch Naturereignisse gepaart mit einer oft unzureichenden Versicherungssituation führen regelmäßig zu existenziellen Notlagen der Verbraucher*innen. Die Flutkatastrophe hat daher die Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden neu entfacht, die in den vergangenen Jahren immer wieder von Vertreterinnen aus Politik, Versicherungswirtschaft, Verbraucherschutz und Öffentlichkeit geführt wurde, aber bislang nicht zu einer verbindlichen Lösung geführt hat. Rehmke warnt:

Die Situation bei der Elementarschadenversicherung entspricht der klimapolitischen Gesamtlage. Es ist kurz vor knapp.

Deshalb brauche es eine verpflichtende Lösung, die den Einzelnen für eine individuelle Vorsorge weiterhin belohne und den Staat gleichzeitig verbindlich in die Pflicht nehme.

Der BdV hat in einem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Danach werden alle Gebäudeeigentümer*innen mit höheren Grundsteuern belastet, mit denen ein von den Ländern organisierter Risikopool finanziert werden kann. Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, werden von dieser Steuer befreit.

Das Thema Elementarschadenpflichtversicherung steht auf der Agenda der Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni.

Es sei höchste Zeit, dass der Gesetzgeber endlich die Weichen stelle, damit sowohl Gebäudebesitzerinnen und -besitzer als auch Kommunen in Anbetracht zunehmender Naturkatastrophen flächendeckend gut aufgestellt seien. Ein weiterer Aufschub sei nicht mehr vermittelbar. Für Stupsen und Prüfen sei keine Zeit mehr, fordert Rehmke.

Alles Wissenswerte zur Elementarschadenversicherung hat der BdV in einem Online-Special zusammengestellt. Wie sich Verbraucherinnen gegen Naturgefahren absichern können, wie sie sich im Schadenfall verhalten und wo sich beraten lassen können, erfahren sie hier.

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