ASCORE mit bKV-Update 2022

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Für die Anwender der Analysesoftware ASCORE Navigator wurden – anschließend an das Update im Bereich der Privaten Voll- und Zusatzversicherung – die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung aktualisiert.

Das Update der ASCORE Analysesoftware umfasste einerseits die Aktualisierung der Kriterienkataloge, indem einzelne Benchmarks überprüft und gegebenenfalls angepasst sowie neue Kriterien ergänzt wurden, und andererseits veränderte Leistungsinhalte oder -umfang sowie Aufnahme weiterer Tarife berücksichtigt wurden.

217 Tarife in den Kategorien wurden auf den neuesten Stand gebracht oder neu aufgenommen:

  • bKV Ambulante Vorsorge
  • bKV Auslandsreise
  • bKV Heilpraktiker
  • bKV Krankentagegeld
  • bKV Sehhilfen
  • bKV Stationär Topschutz
  • bKV Stationär Unfallfolgen
  • bKV Zahnbehandlung Prophylaxe
  • bKV Zahnersatz
  • bKV Kompakt Ergänzung (Sehhilfe, Hilfsmittel, Zahnersatz, Ausland)
  • bKV Kompakt Zahn (Prophylaxe, Ersatz, KFO)
  • bKV Pflegegeld Topschutz (PG 1-5)

BKV Budget-Tarife

Auf Grund der wachsenden Bedeutung an Budget-Tarife im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung wurden zwei weitere Kriterienkataloge angelegt:

  • bKV Budget (Ambulant, Zahn)
  • bKV Budget (Zahn)

Bei den Budget-Tarifen handelt es sich um Leistungspakete, die den Versicherten bis zu einem bestimmten Höchsterstattungsbetrag – dem „Budget“ – zur Verfügung stehen. Die meisten aktuell am Markt angebotenen Budget-Tarife kann man in zwei Kategorien unterteilen: Budget-Tarife mit Leistungen aus dem ambulanten und dentalen Bereich sowie Zahn-Budget-Tarife. Die beiden neuen Bereiche in der bKV ermöglichen somit einen angemessenen Tarifvergleich innerhalb der jeweiligen Kategorie.

Aktuell sind die beiden Tarifbereiche im ASCORE Navigator durch insgesamt 7 Budget-Tarife mit ambulanten und dentalen Leistungen und zwei Zahn-Budget-Tarife vertreten. Ascore erwartet auch weiterhin eine zunehmende Bedeutung und damit Zuwachs bei den Budget-Tarifen.

BKV Pflege und Krankentagegeld: Dynamik

Analog zu den Pflege- und Krankentagegeldtarifen im Bereich der Privaten Krankenzusatzversicherung wird nun auch bei den Pflege- und Krankentagegeldtarifen im Bereich der bKV das Thema „Dynamik“ abgebildet. Bei den Pflegegeldtarifen werden folgende Aspekte analysiert:

  1. Dynamik (ohne Gesundheitsprüfung)
  2. Absoluter Höchstbetrag des Tagegeldes inklusive Dynamik (beziehungsweise bis zu welchem Höchstbetrag das versicherte Tagegeld im Rahmen einer Dynamik erhöht werden kann)
  3. Höchstalter Dynamik (beziehungsweise bis zu welchem Alter der Anspruch auf dynamische Anpassung des Pflegetagegeldes besteht, nur bei den Pflegegeldtarifen relevant)
  4. Durchgängiges Dynamikrecht (beziehungsweise die Möglichkeit, der Dynamik unbegrenzt oft widersprechen zu können, ohne dass der Anspruch auf Dynamik erlischt) sowie
  5. Dynamik im Leistungsfall

In die Bewertung fließen jedoch, aufgrund ihrer Bedeutung, nur die ersten zwei von den oben aufgeführten Fragen ein.

Bei den Krankentagegeldtarifen ist eine planmäßige Erhöhung von dem versicherten Krankentagegeld eher eine Ausnahme. Ergänzt wurde der Kriterienkatalog um nur zwei Kriterien, „Dynamik (ohne Gesundheitsprüfung)“ sowie „Durchgängiges Dynamikrecht“, die bei der Bewertung der Tarife nicht berücksichtigt werden und nur einen informativen Zweck erfüllen.

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