Nürnberger Kindervorsorge: Vermögensaufbau und frühzeitiger Einkommensschutz

Young girl and her mother with piggybank sitting at tableYoung girl and her mother with piggybank sitting at tableKalim – stock.adobe.com

Ab der Geburt Vermögen aufbauen – und das Risiko einer Schul- beziehungsweise Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren absichern: Das bietet die Nürnberger Kindervorsorge ab sofort. Darin enthalten sind Neuheiten wie zum Beispiel der Ernstfallschutz Kids, eine verbesserte Einkommensschutz-Option und eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab 10 Jahren.

Diese und die Schulunfähigkeitsversicherung beinhalten alle Komponenten der nachhaltigen Produktserie Einkommensschutz4Future.

Vermögensaufbau4Kids

Die Sparbeiträge werden in Fonds ausgesuchter Investmentgesellschaften investiert, die der Kunde auswählen kann. Auch Einzelfonds und nachhaltiges Investment stehen zur Wahl. Mit der Protect-Option kann das erreichte Guthaben jederzeit risikominimierend umgeschichtet werden. Ebenso Zuzahlungen und Entnahmen sind während der gesamten Laufzeit möglich.

Harald Rosenberger, Nürnberger Leben-Vorstand fasst zusammen:

Bereits ab Geburt können Eltern für ihre Kinder ein Vermögen aufbauen – und das ab 25 EUR im Monat. Es ist möglich, die Beiträge je nach Lebenssituation zu erhöhen und zu reduzieren. Grundbaustein ist eine fondsgebundene Rentenversicherung.

Einkommensschutz-Option (EKS-Option)

Harald Rosenberger: „Die kostenlose EKS-Option ermöglicht Schülern frühzeitig den wichtigen Schutz bei Berufs- beziehungsweise Schulunfähigkeit oder bei Verlust von Fähigkeiten – ohne erneute Risikoprüfung. Dabei müssen die Gesundheitsfragen nur einmal bei Vertragsabschluss beantwortet werden.“ Ab 5 Jahren können Eltern für ihr Kind die Schulunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung (GF) abschließen mit einer max. monatlichen Rente in Höhe von 1.000 Euro.

Ab 10 Jahren und dem Übertritt auf eine weiterführende Schule ist der Abschluss einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (Schüler-BU) möglich – ebenfalls mit max. 1.000 Euro monatlicher Rente. Alternativ kann der Nachwuchs erst zu Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. bei Start ins Arbeitsleben eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen mit max. 1.000 Euro monatlicher Rente. Und mit der EKS-Option Plus ist 15 Jahre nach Versicherungsbeginn des Vermögensaufbau4Kids bei Ausübung der Option auf eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung sogar eine max. monatliche Rente von bis zu 1.500 Euro möglich.

Optionaler zusätzlicher Schutz

Bei Diagnose einer von 55 versicherten schweren Erkrankungen, 8 kinderspezifischen Kinderkrankheiten, einem Grad der Behinderung ab 50 sowie bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 (SGB XI) gibt es eine einmalige Kapitalleistung. Mit 27 Jahren ist es möglich, die vereinbarte Versicherungssumme in einen selbstständigen Dread-Disease-Vertrag zu übernehmen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei Einschluss des Versorger-Schutzes zahlt die Nürnberger bei Tod des Versorgers die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase weiter (27. Lebensjahr). Und bei Wahl der Pflege-Option erstattet die Nürnberger bei Pflegebedürftigkeit im Rentenbezug eine höhere Rente.

Schulunfähigkeitsversicherung für die Grundschulzeit

Mit der Schulunfähigkeitsversicherung (SU) für Grundschüler ab 5 bis 10 Jahren erhalten Kinder bereits in jungen Jahren die Vorteile eines umfassenden BU-Schutzes. Die Nürnberger zahlt eine monatliche Rente, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate nicht mehr am regulären Unterricht teilnehmen kann. Laut Rosenberger werde mit dem frühzeitigen Abschluss schon in der Schulzeit sichergestellt, dass eine BU-Versicherung auch im Erwachsenenalter noch abgeschlossen werden kann. Denn die Gesundheitsfragen für das Kind werden einmal bei Abschluss (also in jungen und meist gesunden Jahren) beantwortet – und ermöglichen so den Schutz für das spätere Arbeitsleben. Ab 10 Jahren und Übertritt auf eine weiterführende Schule ist es für das Kind möglich, in die Schüler-BU zu wechseln – ohne erneute Risikoprüfung.

Schüler-BU ab 10 Jahren

Im Unterschied zur SU bietet die Schüler-BU bereits BU-Schutz, da der Status „Schüler“ einem Beruf gleichgestellt ist. Es besteht zudem ein mehrmaliges Recht auf die sogenannte „Günstigerprüfung“ und einer damit verbundenen möglichen Verbesserung der Berufsgruppe – zum Beispiel bei Wechsel der Schulform beziehungsweise Übertritt in die gymnasiale Oberstufe oder Berufseintritt.

Eine spätere Schlechterstellung der Berufsgruppe ist nicht möglich. Die Schüler-BU passt sich dem Leben des Kindes an.

So gibt es u. a. Nachversicherungsoptionen mit und ohne Ereignis. Aber auch Berufseinsteiger-, Karriere- oder die Verlängerungsgarantie bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sind im Produkt enthalten. Arbeitsunfähigkeits-Schutz und/oder Pflege-Schutz können bereits von Anfang an mit abgeschlossen werden. Aber auch ein nachträglicher Einschluss der beiden Bausteine ist aufgrund der Upgrade-Option innerhalb der ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn möglich – ohne erneute Risikoprüfung.

BetterDoc bei SU und Schüler-BU

Die Behandlung einer komplexen Erkrankung und/oder das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung: Sollte das Kind erkranken, unterstützt der Spezialisten-Service BetterDoc bei der Suche nach dem passenden Arzt. Dieser Service ist bei der SU und der Schüler-BU inkludiert und kann während der gesamten Vertragslaufzeit unbegrenzt genutzt werden. Und für beide Einkommensschutz-Varianten gilt: Ernstfallschutz für schwere Erkrankungen, Kinder-Unfallschutz Kompakt sowie Kinder-Krankenzusatzversicherung können zusätzlich abgeschlossen werden.

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