BDV mahnt drei Auslandsreisekrankenversicherer ab

Sommerurlaub am Meer trotz CoronaSommerurlaub am Meer trotz CoronaPeter – stock.adobe.com

Die Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG bieten jeweils Auslandsreisekrankenversicherungen an, deren Vertragswerke unwirksame Ausschlussklauseln enthalten: Tritt der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ ein, behalten sich die drei Anbieter vor, Leistungen zu verweigern.

Die fraglichen Klauseln seien für Versicherte unverständlich und benachteiligend – und damit schlicht unwirksam. Man habe die Anbieter daher aufgefordert, die Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden beziehungsweise sich künftig nicht mehr auf sie zu berufen, so Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Mit einem Urlaubsbier Versicherungsschutz riskiert?

Bei den betroffenen Tarifen wird der „missbräuchliche Konsum“ von Alkohol oder Drogen als Ausschlussgrund definiert. Allerdings ist weder klar definiert, wann ein „Missbrauch“ vorliegt, noch werden die Begriffe Alkohol und Drogen präzise voneinander abgegrenzt. Das sorgt für Intransparenz und damit Unsicherheit. Versicherungsnehmer*innen müssen beispielsweise davon ausgehen, dass wenn sie sich während eines Auslandsaufenthaltes verletzen oder erkranken und nachweislich Alkohol im Blut haben, kein Versicherungsschutz besteht. Ob für die Leistungsverweigerung bereits ein Bier genügt, bleibt unklar.

Rechtlich unzulässig: Ausschluss bei fahrlässiger Herbeiführung

Der Wortlaut des Missbrauchs kann so verstanden werden, dass von dem Ausschluss auch umfasst ist, wenn der Versicherungsfall fahrlässig herbeigeführt wurde. Das würde bedeuten: Die Auslandsreisekrankenversicherer könnten Leistungen verweigern, wenn sich die versicherte Person einen einmaligen Alkoholexzess im Urlaub erlaubt, der eine stationäre Behandlung nach sich zieht. Gleiches gilt für die versehentlich falschdosierte Einnahme eines Medikaments, die eine ärztliche Behandlung erfordert. Rehmke konstatiert:

Dieser Ausschluss benachteiligt die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer und ist nach unserer Einschätzung auch rechtlich nicht haltbar. Er widerspricht der sozialpolitischen Bedeutung der Krankenversicherung.

Eine Krankenversicherung müsse im Ernstfall verlässlich leisten. Dafür dürfe es nicht im Belieben des Versicherers stehen, ob jemand beim Feiern im Urlaub über die Stränge geschlagen habe, so Rehmke.

Dahingegen ist der marktübliche Ausschluss von Vorsatz und Sucht zumutbar und vertretbar. Insgesamt hat der BdV bislang 42 Tarifreihen (als selbständige Jahresverträge) für die Auslandsreisekrankenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen vergleichend gegenübergestellt, von denen nur drei Anbieter die Kriterien des BdV erfüllt haben.

Von dem Vergleich ausgenommen sind zum einen Koppelprodukte (beispielsweise Auslandsreisekranken- mit Reiserücktritts-/-abbruchversicherung) und zum anderen Gruppenversicherungen beziehungsweise Rahmenverträge oder andere „Sondertarife“ (zum Beispiel Zusatzmodule für PKV-Vollversicherte oder Deckungen für Versicherte bestimmter Krankenkassen, Mitglieder von Automobilclubs, Kundinnen von Reiseveranstaltern beziehungsweise Online-Buchungsportalen oder Kreditkartenanbietern).

LESEN SIE AUCH

Handsome hiker taking a selfie hiking a mountain using his smartHandsome hiker taking a selfie hiking a mountain using his smartDavide Angelini – stock.adobe.com
Assekuranz

Reiseversicherer verzichten auf Ausschlussklausel

Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) haben die drei Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA Niederlassung für Deutschland und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen hat.
Frau-Shopping-44679051-AS-Peter-AtkinsFrau-Shopping-44679051-AS-Peter-AtkinsPeter Atkins – stock.adobe.com
Assekuranz

Elektronikversicherungen: mehr Schrott als top!

Heißbegehrte Elektronikartikel zum unschlagbar günstigen Preis – das lassen sich Schnäppchenjäger*innen am Black Friday nicht entgehen. Oftmals werden Geräteversicherungen „supergünstig“ mitangeboten – ein Deal, den man lieber ausschlagen sollte.

Students studying in college libraryStudents studying in college libraryJacob Lund – stock.adobe.com
Assekuranz

Semesterstart: Daran sollten Studierende denken

Studierende, die das 25. Lebensjahr überschreiten, während des Studiums heiraten oder ein Zweitstudium beginnen, benötigen eine eigene PHV. Um eine Krankenversicherung müssen sich Studierende – bis auf wenige Ausnahmen – nicht selbstständig kümmern.

d77ce247-fbc8-4891-9340-00a256069b1cd77ce247-fbc8-4891-9340-00a256069b1cSergey Nivens – stock.adobe.com
Produkte

Fünf Tipps fürs Leben und Arbeiten im Ausland

Immer mehr Expats zieht es ins Ausland. Damit dieser Schritt so reibungslos wie möglich abläuft, empfiehlt es sich, sich frühzeitig um Wohnraum, Kinderbetreuung, Visum und eine internationale Krankenversicherung zu kümmern.

Stadt Wernigerode bei Unwetter mit dunklen WolkenStadt Wernigerode bei Unwetter mit dunklen Wolkenohenze – stock.adobe.com
Assekuranz

Kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach Auffassung der Justizminister*innen der Länder verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Justizministerkonferenz. Der Bund will nun die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen, nachdem sich die Chefinnen und Chefs der Bundesländer auch dafür stark gemacht haben.
Hochwasser, AhrtalHochwasser, AhrtalChristian – stock.adobe.com
Assekuranz

Elementarschaden: BdV will verpflichtendes Poolsystem

Die dramatischen Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal und den anderen betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dürften den meisten Menschen auch ein Jahr danach noch vor Augen stehen. Mehr als 180 Menschen verloren im Juli letzten Jahres in Deutschland ihr Leben. Dazu kommen Sachschäden in Milliardenhöhe. Doch nicht alle Menschen sind für solche Fälle ausreichend und bedarfsgerecht versichert.