Reiseversicherer verzichten auf Ausschlussklausel

Handsome hiker taking a selfie hiking a mountain using his smartHandsome hiker taking a selfie hiking a mountain using his smartDavide Angelini – stock.adobe.com

Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) haben die drei Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA Niederlassung für Deutschland und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen hat.

Damit verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf unzulässige Ausschlussklauseln, mittels derer sie sich bisher vorbehielten, Leistungen infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ während Urlaubsreisen zu verweigern.

Man freue sich, dass die drei Reiseversicherer der Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten, so Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV.

Alle Versicherer zeigten sich kooperativ und reagierten unverzüglich auf die Abmahnung des BdV.
Von der erfolgreichen Abmahnrunde profitieren sowohl Neu- als auch Bestandskund*innen. Rehmke erklärt:

Die Versicherer berufen sich bei Altverträgen ab sofort nicht mehr auf die Ausschlussklausel. Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen.

Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, sei bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf seien, mehr Vorlauf erforderlich, weiß der BdV-Vorstand.

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