EZB hebt Leitzinssätze an

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Der EZB-Rat hat am 8. September 2022 beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 75 Basispunkte anzuheben. Dieser große Schritt sorgt für einen früheren Übergang von dem derzeitigen, stark akkommodierenden Leitzinsniveau auf ein Niveau, das eine zeitnahe Rückkehr der Inflation auf das mittelfristige 2 Prozent-Ziel der EZB gewährleistet.

Der EZB-Rat geht auf Grundlage seiner aktuellen Einschätzung davon aus, dass er die Zinsen in den nächsten Sitzungen weiter erhöht, um die Nachfrage zu dämpfen und dem Risiko einer andauernden Aufwärtsverschiebung der Inflationserwartungen vorzubeugen. Der EZB-Rat wird seinen geldpolitischen Kurs regelmäßig neu bewerten und dabei aktuelle Daten sowie die Entwicklung der Inflationsaussichten berücksichtigen. Die Leitzinsbeschlüsse des EZB-Rats werden auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und werden von Sitzung zu Sitzung festgelegt.

Grund für den Beschluss des EZB-Rats ist, dass die Inflation nach wie vor deutlich zu hoch ist und voraussichtlich für längere Zeit über dem Zielwert bleiben wird. Aus demselben Grund geht der EZB-Rat davon aus, dass er die Zinsen weiter anheben wird. Der Schnellschätzung von Eurostat zufolge erreichte die Inflationsrate im August 9,1 Prozent. Getrieben wird die Inflation weiterhin von stark steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen, dem in einigen Sektoren herrschenden Nachfragedruck infolge der Wiederöffnung der Wirtschaft sowie von Lieferengpässen.

Der Preisdruck hat in der gesamten Wirtschaft weiterhin an Stärke und Breite gewonnen. Auf kurze Sicht könnte die Inflation zudem weiter anziehen. Wenn die derzeitigen Inflationstreiber mit der Zeit nachlassen und die Normalisierung der Geldpolitik auf die Wirtschaft und die Preisbildung durchschlägt, wird die Inflation sinken. Fachleute der EZB haben ihre Projektionen für die Inflation deutlich nach oben korrigiert. Sie rechnen nun mit durchschnittlichen Inflationsraten von 8,1 Prozent für 2022, 5,5 Prozent für 2023 und 2,3 Prozent für 2024.

Nach einer Erholung des Wirtschaftswachstums im Euroraum im ersten Halbjahr 2022 deuten jüngste Daten auf eine erhebliche Verlangsamung hin. Für den weiteren Jahresverlauf und das erste Quartal 2023 wird mit einer wirtschaftlichen Stagnation gerechnet. Sehr hohe Energiepreise schmälern die Kaufkraft der Menschen. Zudem wird die Wirtschaftstätigkeit nach wie vor durch Lieferengpässe gebremst, obgleich sich diese verringern.

Darüber hinaus belastet die ungünstige geopolitische Situation, vor allem der ungerechtfertigte Angriff Russlands auf die Ukraine, das Unternehmer- und das Verbrauchervertrauen. Dieser Ausblick spiegelt sich in den jüngsten von Fachleuten der EZB erstellten Projektionen für das Wirtschaftswachstum wider. Sie wurden für den Rest des laufenden Jahres und für 2023 deutlich nach unten korrigiert. Die Fachleute erwarten nun ein Wachstum von 3,1 Prozent für 2022, von 0,9 Prozent für 2023 und von 1,9 Prozent für 2024.

Die anhaltenden, durch die Pandemie verursachten Anfälligkeiten stellen nach wie vor ein Risiko für die reibungslose Transmission der Geldpolitik dar. Der EZB-Rat wird daher bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des Pandemie-Notfallankaufprogramms weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

EZB-Leitzinsen

Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 75 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 14. September 2022 auf 1,25 Prozent, 1,50 Prozent beziehungsweise 0,75 Prozent erhöht.

Nach der Anhebung des Zinssatzes für die Einlagefazilität auf einen Wert über null ist das zweistufige System für die Verzinsung von Überschussreserven nicht mehr erforderlich. Der EZB-Rat hat daher heute beschlossen, das zweistufige System auszusetzen, indem der Multiplikator auf null gesetzt wird.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen begonnen hat, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um reichliche Liquidität zu gewährleisten und einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

Was das PEPP angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Die Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im PEPP-Portfolio werden flexibel wieder angelegt, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte

Der EZB-Rat wird die Refinanzierungsbedingungen für Banken weiterhin beobachten und dafür sorgen, dass die Fälligkeit von Geschäften im Rahmen der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) die reibungslose Transmission der Geldpolitik nicht beeinträchtigt. Zugleich wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 Prozent stabilisiert. Das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) steht zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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