Pflegeberatung: Vier häufige Irrtümer, wenn Kinder pflegebedürftig sind

Vier häufige Irrtümer wenn Kinder pflegebedürftig sindVier häufige Irrtümer wenn Kinder pflegebedürftig sindcompass private pflegeberatung GmbH

Bei der Einstufung eines Kindes in einen Pflegegrad, der Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung oder der temporären Unterbringung eines pflegebedürftigen Kindes zur Entlastung der Eltern und Geschwisterkinder gibt es häufig Unsicherheiten.

Hier gelten teilweise andere Regeln als bei erwachsenen, Menschen mit Pflegebedarf. Die Pflegeberatung compass klärt auf.

Irrtum 1: Die Begutachtung von Kindern zur Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einem speziell auf Kinder ausgerichteten Begutachtungsinstrument

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen festgestellt. Eine Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich auch hier - genau wie bei Erwachsenen - danach, wie selbstständig ein Kind ist und was es ohne Hilfe kann. Dabei wird immer berücksichtigt, wie die altersentsprechenden Fähigkeiten bei einem Kind ohne Beeinträchtigungen ausgeprägt wären. Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt für Kinder aller Altersgruppen.

Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen unselbstständig, sodass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen können. Um sicherzustellen, dass diese Kinder bei Bedarf dennoch einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 aus dem Begutachtungsinstrument, in denen es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie um den Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen geht, herangezogen.

Außerdem stellt der*die Gutachter*in fest, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Daraus resultiert ggf. ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung. Eine Sonderregelung sieht zudem vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher einzustufen als bei der Begutachtung von älteren Personen festgestellt. In diesem festgestellten Pflegegrad können sie ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bleiben. Danach werden die Kinder älteren Kindern und Erwachsenen in der Bewertung des Pflegegrads gleichgestellt. Allerdings erfolgt die Bewertung bei Kindern bis zum elften Lebensjahr immer mit Vergleichstabellen.

"Ab einem Alter von elf Jahren gilt ein Kind als selbstständig in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads einfließen. Ab diesem Alter wird der Pflegegrad bei Kindern genauso ermittelt wie bei Erwachsenen", erläutert Inga Kosboth, Pflegeberaterin bei der Pflegeberatung compass.

Irrtum 2: Notwendige Hilfsmittel für mein Kind kann ich einfach anschaffen und danach bei meiner Versicherung einreichen.

Bei Hilfsmitteln unterscheidet man zwischen Pflegeverbrauchsmitteln wie zum Beispiel Windeln und technischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl. Sie können grundsätzlich nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Pflege zu Hause erfolgt. Sind dann Hilfsmittel notwendig, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise -versicherung auf Versorgung mit Hilfsmitteln gestellt werden - unabhängig davon, ob man sie anschafft oder beispielsweise im Sanitätshaus ausleiht. Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder bei später folgenden Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug können Hilfsmittelempfehlungen als notwendig im Bericht dokumentiert werden.

Dies gilt dann als Antrag für Pflegehilfsmittel sofern die pflegebedürftige Person beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten diesem zustimmen. Außerdem muss das Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen. "Die Zielsetzung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekassen und -versicherungen liegt insbesondere darin, die häusliche Pflege zu ermöglichen, die Pflegepersonen physisch und psychisch zu entlasten und eine humane Pflege vollziehen zu können", erläutert Inga Kosboth.

Deshalb übernimmt die Pflegeversicherung auch nicht die Kosten für alle Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen. Das Pflegehilfsmittel muss zuletzt im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen bzw. der Pflegeversicherung aufgeführt sein. "Spezielle Hilfsmittel für Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden", erklärt Inga Kosboth.

Irrtum 3: Windeln als Hilfsmitteln: Windelversorgung für mein Kind übernimmt die Pflegeversicherung

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt der Kostenträger bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich. Dazu gehören auch Windeln. Da aber auch gesunde Neugeborene eine gewisse Zeit Windeln benötigen, kann man erst ab einem bestimmten Alter von einem krankheitsbedingten Mehrbedarf pflegebedürftiger Kinder ausgehen. Die Altersgrenze liegt nach der mehrheitlich vertretenen Auffassung in der Privaten Pflegeversicherung bei 4 Jahren. Bis dahin stellt eine noch bestehende Inkontinenz keinen pathologischen Befund dar. Kosten für Windeln können zu Lasten der Pflegeversicherung also grundsätzlich erst ab dem vollendeten 4. Lebensjahr erstattet werden.

Eine Erstattung vor dieser Altersgrenze ist hingegen möglich, wenn der*die Gutachter*in den pflegebedingt notwendigen Mehrbedarf festgestellt hat. In dem Fall stellt die Inkontinenz entgegen der dargestellten grundsätzlichen Annahme doch einen pathologischen Befund dar. Anders ist dies im Falle einer gesetzlichen Versicherung. Hier werden die Kosten für Windeln in der Regel ab dem 3. Lebensjahr übernommen und sind eine Leistung der Krankenkasse statt der Pflegekasse.

Irrtum 4: Ein Hospiz nimmt Kinder erst in der letzten Lebensphase auf

Stationäre Hospize sind Einrichtungen, die sich um die Versorgung von Menschen mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase kümmern. Allerdings können Kinderhospize, anders als Hospize für Erwachsene, auch pflegebedürftige Kinder aufnehmen, die diese Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Hospiz nicht erfüllen. "Hospize sind also geeignete Pflegeeinrichtungen, die zum Beispiel Leistungen der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und der vollstationären Pflege erbringen können und für deren Kostenerstattung dann diese entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden können", erklärt Pflegeberaterin Inga Kosboth.

Das heißt, dass Familien mit einem pflegebedürftigen Kind eine Unterbringung in einem Kinderhospiz auch zur zeitlichen Überbrückung oder Entlastung vorübergehend in Anspruch nehmen können. Wenden Sie sich an Ihre Pflegeberatung, wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Hospiz in Ihrer Nähe benötigen.

Weiterführende Informationen:

Mehr Infos rund um die Pflegebedürftigkeit von Kindern bietet zum Beispiel das Pflege Service Portal pflegeberatung.de.

Pressekontakt:

LESEN SIE AUCH

senior woman eatingsenior woman eatingHunor Kristo – stock.adobe.com
Pflege & Gesetz

Kosten der Pflege im Heim im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent gestiegen

Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) lag Mitte November 2022 um durchschnittlich 21 Prozent höher als rund ein Jahr zuvor. Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären Pflege - bereits in den letzten fünf Jahren waren beim EEE jährlich Erhöhungen zwischen 11 und 14 Prozent zu verzeichnen - spitzt sich nochmals zu.

Seniorin-Tochter-420841490-AS-pikselstockSeniorin-Tochter-420841490-AS-pikselstockpikselstock – stock.adobe.com
Pflege & Gesetz

Versicherungstipp: Verhinderungspflege für Auszeit nutzen

Wer nahestehende Menschen zu Hause pflegt, hat auch das Recht, sich zu erholen oder wichtige Termine wahrzunehmen. Die Pflegepflichtversicherung unterstützt dies finanziell über die sogenannte Verhinderungspflege.

Pressebild_compass_Leistungsantraege.jpgPressebild_compass_Leistungsantraege.jpgcompass private pflegeberatung GmbH
Assekuranz

Regelungen bei Leistungsanträgen in der Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung sind bezüglich der Leistungsanträge vielfältige Fristen durch den Gesetzgeber festgelegt. Diese betreffen zum Teil die Bearbeitung durch die Pflegeversicherung sowie auch den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.
Seniorin-Pflegekraft-420843019-AS-pikselstockSeniorin-Pflegekraft-420843019-AS-pikselstockpikselstock – stock.adobe.com
Pflege & Gesetz

Pflegereform 2024: Was ändert sich?

Wenn es um das Thema Pflege geht, steht schon lange die Forderung nach einer besseren Versorgung und mehr Entlastung im Raum. 2024 treten nun einige neue Regelungen in Kraft, die Pflegebedürftige zu Hause und in Pflegeheimen unterstützen sollen. Auch auf pflegende Angehörige wird dabei eingegangen.

Senior man in nursing home with doing physical therapySenior man in nursing home with doing physical therapyDC Studio – stock.adobe.com
Pflege & Gesetz

Pflegekosten: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

Eine parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung (81 Prozent) ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Unter den Anhänger*innen der SPD sind 79 Prozent, bei den Grünen 82 Prozent, in der CDU 78 Prozent sowie 76 Prozent in der FDP.

Unrecognizable female expressing care towards an elderly lady, bUnrecognizable female expressing care towards an elderly lady, bEvrymmnt – stock.adobe.com
Pflege & Gesetz

Pflegebedürftige rutschen in Sozialhilfe: Pflege muss neu gedacht werden

Das Finanzierungsmodell der Pflegeversicherung von 1996 trägt sich durch den demografischen Wandel nicht mehr. Gebraucht wird eine Pflegeversicherung für den Grundbedarf. Zusatzwünsche sollten privat abgesichert werden.