Unverschuldeter Autounfall – was ist jetzt zu beachten?

The annoyed female driver was backing up and accidentally hit a parked car. Accident and insuranceThe annoyed female driver was backing up and accidentally hit a parked car. Accident and insuranceEdNurg – stock.adobe.com

Verkehrsunfälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Doch welche Rechte haben die Opfer eines unverschuldeten Unfalls und was sollten sie beachten?

In Deutschland kommt es laut dem Statistischen Bundesamts (Destatis) jährlich zu mehr als zwei Millionen Autounfällen. Besonders unverschuldete Unfälle sind ärgerlich und führen oft zu Fragen wie: Wer muss die Reparaturkosten übernehmen? Muss ein Schmerzensgeld bezahlt werden? Wer bezahlt die Kosten für den Anwalt und den Mietwagen.

Das sollten man bei einem Unfall beachten:

  • Am Unfallort keine unverständlichen Formulare unterschreiben
  • Keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen unterschrieben
  • Bei einer vorhandenen Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung um Hilfe bitten und möglichst einen Anwalt einschalten
  • Die eigene Kaskoversicherung nur bei einem (mit)verschuldeten Unfall kontaktieren
  • Schadenersatzansprüche umgehend an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung melden
  • Welche Ansprüche bestehen nach einem unverschuldeten Autounfall?

    Bei einem unverschuldeten Autounfall muss der Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung zahlreiche Kosten übernehmen.

    • Kosten für die Reparatur
    • Wiederbeschaffungswert (ausgenommen Restwert) bei einem Totalschaden
    • Kosten für einen Kfz-Sachverständigen / einen Anwalt
    • Nutzungsausfallentschädigung
    • Mietwagenkosten
    • Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Erstattung des Haushaltsführungsschadens
    • An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
    • Abschleppkosten / Standkosten / Entsorgungskosten
    • Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag?

      Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro reicht als Schadensnachweis in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung aus. Ist der Schaden höher, sollte man einen Kfz-Begutachter beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung bezahlen.

      Totalschaden oder Reparaturschaden

      Der KFZ-Gutachter entscheidet, ob nach einem Unfall ein Totalschaden oder ein Reparaturschaden vorliegt. Die Ansprüche gegenüber der Versicherung unterscheiden sich bei den Schadenstypen deutlich.

      • Bei einem Reparaturschaden muss die gegnerische Versicherung bei Einreichung der Reparaturrechnung die Reparaturkosten (brutto) erstatten. Entscheidet sich der Besitzer dafür, sein Auto nicht oder nur teilweise reparieren zu lassen, kann es sich die Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen. Bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer also nicht ausgezahlt.
        Die Höhe der Auszahlung bei einer fiktiven Abrechnung orientiert sich bei neuen Autos an den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstätten. Ist das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt, muss die gegnerische Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung lediglich die Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen, wenn eine solche Werkstatt denselben Qualitätsstandard wie eine markengebundene Fachwerkstatt bieten könnte.
        • Bei einem Totalschaden ermittelt der Kfz-Gutachter den Wiederbeschaffungswert, den die gegnerische Versicherung Wiederbeschaffungswert erstatten muss. Alternativ können auch höhere Reparaturkosten erstattet werden, wenn diese maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen und das Fahrzeug gemäß der Vorgaben des Gutachters komplett repariert wird. Eine fiktive Abrechnung ist in diesem Fall also nicht möglich.
        • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung

          Innerhalb der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit hat man bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Das angemietete Fahrzeug muss dabei aus derselben Klasse wie das verunfallte Fahrzeug stammen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten die Preise zudem vor der Anmietung nachweisbar verglichen werden.

          • Bei einem Reparaturschaden muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen bezahlen, bis die Reparatur abgeschlossen ist. Liegt ein Totalschaden vor, muss sie die Kosten für den Mietwagen übernehmen, für die übliche Wiederbeschaffungszeit übernehmen. Diese wird durch den Kfz-Gutachter festgelegt.
            • Alternativ zu den Kosten für einen Mietwagen kann auch eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Diese ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp und wird auf Wunsch vom Kfz-Gutachter festgelegt.
            • Wertminderung bei großen Unfallschäden

              Bei größeren Unfallschäden ist der Wert des Fahrzeugs auch nach der durchgeführten Reparatur niedriger. Die gegnerische Versicherung muss deshalb die Wertminderung ebenfalls bezahlen, wenn diese von einem Kfz-Gutachter festgestellt wurde.

              Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

              Wenn es bei dem unverschuldeten Unfall zu Schmerzen und Verletzungen gekommen ist, bestehen gegenüber der gegnerischen Versicherungen Ansprüche auf Schmerzensgeld und eventuell auf die Erstattung eines Haushaltsführungsschadens.

              • Wenn man Schmerzensgeld fordern möchte, müssen die Verletzungen durch einen Arzt dokumentiert werden. Die Berechnung der Höhe ist oft komplex. Eine erste Orientierung sind die sogenannten Schmerzensgeldtabellen.
                • Bei einer Verletzung muss die gegnerische Versicherung neben den Heilbehandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell auch den Haushaltsführungsschaden ausgleichen. Dieser Schaden orientiert sich daran, welche Aufgaben die verletzte Person üblicherweise in ihrem Haushalt ausübte und welche davon durch den Unfall nicht mehr ausgeübt werden können.

LESEN SIE AUCH

Mann-liebt-Auto-200607358-DP-saragolfart@gmail-comMann-liebt-Auto-200607358-DP-saragolfart@gmail-com
Flotte Fahrzeuge

Intec erweitert mit Kaufpreisversicherung das Portfolio

Der Versicherer aus Göttingen bietet Autohäusern und deren Kundschaft eine umfassende Fahrzeug-Absicherung im Fall eines Totalschadens oder einer Totalentwendung, welche die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis ausgleicht.

My new carMy new carSergey Nivens – stock.adobe.com
Flotte Fahrzeuge

Umfassender Versicherungsschutz beim Auto-Abo

Für drei Monate ein Elektrofahrzeug testen oder die Zeit überbrücken, bis der Neuwagen geliefert ist: Auto-Abos liegen im Trend. Die Anbieter werben mit einem All-Inclusive-Paket. Beim Versicherungsschutz sieht die R+V Versicherung allerdings sinnvolle Ergänzungsmöglichkeiten.

Motorcycle driver riding in Alpine landscape.Motorcycle driver riding in Alpine landscape.Jag_cz – stock.adobe.com
Flotte Fahrzeuge

Fahrerschutz-Versicherung jetzt auch für Biker

Die R+V bietet seit dem 1. Juli finanzielle Absicherung bei selbstverschuldeten Motorrad-Unfällen. Übernommen werden Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, notwendige Umbaumaßnahmen und im schlimmsten Fall auch Unterhaltszahlungen für die Hinterbliebenen.

Handsome caucasian unshaven classy businessman in suit and withHandsome caucasian unshaven classy businessman in suit and withdusanpetkovic1 – stock.adobe.com
Flotte Fahrzeuge

Basler aktualisiert Kfz-Tarif um E-Mobilität

Die Entwicklungen in der Automobilindustrie schreiten schnell voran und verlangen Antworten zum Beispiel für Elektromobilität oder Fahrzeuge, die online vernetzt sind. Diesen Herausforderungen stellt sich der zum 1. Oktober aktualisierte Tarif All-in der Basler.
Beautiful businesswoman in rear view mirror with sunglassesBeautiful businesswoman in rear view mirror with sunglassesMarko – stock.adobe.com
Flotte Fahrzeuge

Neuer Kfz-Tarif der uniVersa: sehr flexibel und leistungsstark

Der Kfz-Tarif bietet ein modulares Bausteinsystem und 15 Selbstbeteiligungsvarianten. Damit können Kunden ihren Selbstbehalt und die Beitragsersparnis individuell festlegen.

Haende-Joint-Auto-9662815-DP-JANIFESTHaende-Joint-Auto-9662815-DP-JANIFEST
Flotte Fahrzeuge

Cannabis-Legalisierung: bekifft Autofahren ist nicht legal

Die Bundesregierung will Cannabis legalisieren, Regeln für den Straßenverkehr aber erst später aufstellen. Die Versicherer warnen vor den Folgen des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol.