Fähigkeitenschutz Kids aus der Tarifschmiede der Gothaer

Senior grandmother with small granddaughter gardening on balcony in summer, resting.Senior grandmother with small granddaughter gardening on balcony in summer, resting.Halfpoint – stock.adobe.com

In den letzten Jahren haben immer mehr Lebensversicherer eine Grundfähigkeitenversicherung als alternatives Vorsorgeinstrument zur Absicherung der Arbeitskraft vorgestellt. Auch die Gothaer Lebensversicherung hatte bereits vor einiger Zeit ihren Tarif Fähigkeitenschutz als alternative Versicherungslösung im Markt platziert. Nunmehr führt das Kölner Versicherungsunternehmen den eigens für Kinder und Jugendliche konfektionierten Grundfähigkeitentarif Fähigkeitenschutz Kids ein.

Eine Tarifanalyse von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Brancheninsider reiben sich die Augen und die ketzerische Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Tarifpolitik sei gestattet. So hätte man doch auch die Eingangspforten des bereits etablierten Tarifs Fähigkeitenschutz weiter öffnen und das Vorsorgeangebot auch an Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Eltern adressieren können.

Somit ist zu klären, warum der Versicherer nicht dem Mainstream gefolgt ist und sich für die Einführung einer selbstständigen Grundfähigkeitenversicherung für Kinder und Jugendliche entschieden hat. Die Tarifanalyse von AssekuranZoom liefert die Antwort.

Der Tarif Fähigkeitenschutz Kids

Die Gothaer Lebensversicherung bietet die Grundfähigkeitenversicherung Fähigkeitenschutz Kids als zweistufigen Tarif bereits für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat an. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist dabei vom Alter der versicherten Person abhängig. Mit dem Überschreiten einer in den Versicherungsbedingungen definierten Altersgrenze wird der Katalog der versicherten Grundfähigkeiten automatisch und ohne Mehrbeitrag erweitert.

Der Versicherer unterscheidet dabei in seinen AVB drei Altersgruppen:

  • Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat
  • Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr
  • Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr
  • Adaptation der Leistungsvoraussetzungen

    Sofern ein Versicherer eine Grundfähigkeitenversicherung für Kinder und Jugendliche anbietet, müssen die Versicherungsbedingungen sowohl bezüglich der versicherten Risiken als auch der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall zwingend an die Bedarfssituation und das physische Leistungsvermögen dieser Zielgruppen adaptiert werden.

    In diesem Kontext ist zu beachten, dass eine Grundfähigkeit erst verloren gehen kann, wenn diese erlernt wurde. Die Prüfung und Beurteilung des Nichterwerbs beziehungsweise des Verlustes einer versicherten Grundfähigkeit stellt nach den AVB der Gothaer auf einen Zeitraum von sechs Monaten ab. Ein leistungspflichtiger Versicherungsfall kann dabei sowohl mit der Unfähigkeit eine versicherte Grundfähigkeit zu erlernen als auch deren Verlust begründet werden.

    Die AVB einiger Anbieter sehen beispielsweise für die motorische Grundfähigkeit Heben und Tragen vor, dass ein leistungspflichtiger Versicherungsfall mit der Unfähigkeit der versicherten Person, einen fünf Kilogramm schweren, mit einem Griff versehenen Gegenstand von einem Tisch aufzunehmen und fünf Meter weit zu tragen, begründet werden kann.

    Diese aus Sicht eines Erwachsenen zumutbare Aufgabenstellung kann beispielsweise von einem dreijährigen Kind nicht oder nur mit einem nicht unerheblichen Verletzungsrisiko bewältigt werden. Eine unzureichende oder fehlende Anpassung der Leistungsvoraussetzungen an das physische Leistungsvermögen von Kindern wird im Versicherungsfall, und damit zu einem höchst ungünstigen Zeitpunkt, Fragen nach der Auslegung der Aufgabenstellung aufwerfen.

    Die Gothaer Lebensversicherung hat die Leistungsvoraussetzungen für den bedingungsgemäßen Verlust motorischer Grundfähigkeiten den Altersgruppen angepasst. Exemplarisch wird dies an den Aufgabenstellungen für die Grundfähigkeit Heben und Tragen verdeutlicht. So gilt ein bedingungsgemäßer Verlust der Grundfähigkeit Heben und Tragen für ein Kind ab dem vollendeten dritten und bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres als nachgewiesen, wenn es nicht in der Lage ist, einen mit einem Griff versehenen, ein Kilogramm schweren Gegenstand aufzuheben und diesen auf festem, ebenem Boden fünf Meter weit zu tragen.

    Für Kinder beziehungsweise Jugendliche, die das sechste, aber noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, gibt der Versicherer einen zwei Kilogramm schweren Gegenstand und für Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen fünf Kilogramm schweren Gegenstand vor.

    Versicherte Grundfähigkeit Hören

    Arzttermine können vor allem für Kleinkinder ein traumatisches Erlebnis bedeuten. Auch wenn eine tonaudiometrische Diagnostik zur Feststellung und Beurteilung eines eingeschränkten Hörvermögens vollkommen schmerzfrei ist, kann diese Untersuchung vor allem für ängstliche Kinder eine Belastung darstellen. In ihren Versicherungsbedingungen hat die Gothaer Lebensversicherung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eine zweistufige Leistungsprüfung benannt.

    So kann im ersten Schritt der behandelnde Kinderarzt mit einfachen Testverfahren prüfen, ob eine Indikation für ein eingeschränktes Hörvermögen gegeben ist. Sofern diese Tests auf ein reduziertes Hörvermögen schließen lassen, wäre dann im nächsten Schritt eine Ton- oder alternativ eine Hirnstammaudiometrie erforderlich.

    In den AVB hat der Versicherer die Rahmenbedingungen für die Bewertung und die erforderliche Einschränkung des Hörvermögens korrekt benannt. Danach muss eine Untersuchung des Hörvermögens im Frequenzbereich 1.000 bis 3.000 Hertz durchgeführt werden, was einen Großteil des Frequenzbereichs der Sprache (250 bis 4.000 Hertz) abdeckt.

    Ein leistungspflichtiger Versicherungsfall begründet sich dabei mit einem Hörverlust von mindestens 60 Dezibel, was dem Grenzwert zwischen einer mittel- und hochgradigen Schwerhörigkeit entspricht und im Wettbewerbsvergleich die unterste und damit kundenfreundliche Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall markiert.

    Grundfähigkeit Autofahren für Kinder absichern?

    Bei der Frage nach einer Absicherung der Grundfähigkeit Autofahren im Kindes- oder Jugendalter finden sich in der Vermittlerschaft zwei Lager. Natürlich kann eine Fahrerlaubnis Pkw aktuell frühestens zum vollendeten 17. Lebensjahr erworben werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 b) FeV). Die Aufnahme eines Verlusts der Fahrerlaubnis Pkw in den Katalog der versicherten Risiken macht im Fall eines Tarifs, der an Kinder und Jugendliche gerichtet ist, natürlich nur dann Sinn, wenn auch mit einer Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen ein leistungspflichtiger Versicherungsfall begründet werden kann.

    Für eine Aufnahme des Verlustes beziehungsweise der Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw als versichertes Risiko spricht, dass nicht der Versicherer, sondern maßgeblich der Gesetzgeber die Leistungsvoraussetzungen zu dieser Grundfähigkeit in der Fahrerlaubnisverordnung normiert. In vielen Fällen, so auch im Fähigkeitenschutz Kids Premium, wird mit einer qualifizierten Absicherung dieses Risikos die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall deutlich niedriger aufgelegt.

    Die Gothaer Lebensversicherung eröffnet dem Versicherungsnehmer mit den verfügbaren Tarifstufen Plus und Premium beide Alternativen, das heißt die Einrichtung einer Grundfähigkeitenversicherung ohne beziehungsweise mit Listung der Grundfähigkeit Autofahren als versichertes Risiko.

    Zu beachten ist, dass bei der Wahl der Tarifstufe Premium ein Verlust beziehungsweise die Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen bereits verbindlich im Versicherungsumfang enthalten ist und ein Einschluss zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr beantragt werden muss. Ein Anspruch auf die versicherte Grundfähigkeitenrente kann nach den AVB mit dem Verlust beziehungsweise der Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw ab dem vollendeten 18. Lebensjahr der versicherten Person begründet werden.

    Pflegefall- und Dread-Disease-Risiken

    In den AVB von Grundfähigkeitenversicherungen wird regelmäßig auch eine Pflegebedürftigkeit als versichertes Risiko gelistet. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Kindes- oder Jugendalter wird in diesem Zusammenhang oft gestellt.

    Vor wenigen Wochen hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Leistungsstatistik der sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Zum Stichtag 31.12.2021 bezifferte das BMG die Anzahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung auf über 4,6 Millionen. Knapp neun Prozent der Leistungsempfänger waren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihr 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

    Für die Beurteilung und Einstufung einer leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit zeichnet die Gothaer in ihren AVB mit einem Neun-Punkte-ADL-Katalog den sozialrechtlichen Begriff der Pflegebedürftigkeit nach: Somit werden sowohl motorische als auch intellektuelle Alltagsaktivitäten im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt. Ein Leistungsanspruch entsteht bereits mit dem Nachweis von vier der maximal möglichen neun ADL-Punkte.

    Auch bei der Absicherung von Dread-Disease-Risiken geht die Gothaer neue Wege. So verzichtet die Gesellschaft auf eine Listung von versicherten Krankheiten, sondern stellt einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers vielmehr auf die Dauer einer vollstationären Behandlungsmaßnahme ab.

    Unabhängig von der Krankheit sichert das Erfordernis einer mindestens achtwöchigen, zusammenhängenden Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik sowie eine ärztliche Gesamtbehandlungsdauer (schließt ambulante Behandlungsmaßnahmen ein) von sechs Monaten den Anspruch auf Auszahlung der vertraglich vereinbarten Kapitalleistung.

    Auch psychische Erkrankungen mit einer Eigen- oder Fremdgefährdung des beziehungsweise durch den Patienten werden dabei vom Versicherungsschutz abgedeckt. Ein leistungspflichtiger Versicherungsfall kann allerdings auch mit einer erforderlichen Chemo-, Strahlen- oder personalisierten Tumortherapie, der Aufnahme in eine Transplantationsliste aufgrund eines Organversagens (Herz, Lunge, Leber, Niere) und weiteren Leistungsauslösern begründet werden.

    Wechseloption

    Der Tarif Fähigkeitenschutz Kids sieht eine Versicherungsdauer bis zum 30. Lebensjahr der versicherten Person vor. Tritt ein Versicherungsfall vor dem vollendeten 30. Lebensjahr der versicherten Person ein, besteht, einen dauerhaften und bedingungsgemäßen Verlust einer versicherten Grundfähigkeit vorausgesetzt, ein Leistungsanspruch bis zum 67. Lebensjahr der versicherten Person.

    Die Versicherungsbedingungen beinhalten allerdings eine Wechseloption, das heißt, die Gothaer räumt nach einer Versicherungsdauer von mindestens fünf Jahren einen Tarifwechsel in eine Berufsunfähigkeits- oder in die Grundfähigkeitenversicherung für Erwachsene ein. Der Optionsjoker kann dabei anlässlich des Beginns einer anerkannten Berufsausbildung oder eines Studiums nach einem Schulabschluss der versicherten Person eingelöst werden.

    Voraussetzung ist, dass die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Alternativ ist ein Tarifwechsel anlässlich des Eintritts der versicherten Person in das Berufsleben nach dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder eines Studiums möglich, sofern ein Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten nachgewiesen werden kann. Sowohl zu Beginn einer Berufsausbildung beziehungsweise eines Studiums als auch bei Eintritt in das Berufsleben kann der Optionsjoker unter der Voraussetzung, dass der Tarifwechsel innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten des Anlasses beantragt wird, ohne eine Gesundheitsprüfung eingelöst werden.

    Sofern der Versicherungsnehmer zum Beginn der Berufsausbildung beziehungsweise des Studiums der versicherten Person oder zum Eintritt in das Berufsleben keinen Tarifwechsel beantragt, besteht zum Ablauf der Grundfähigkeitenversicherung nochmals die Möglichkeit eines Wechsels in eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung nach dem Tarif Fähigkeitenschutz. Zu diesem Zeitpunkt kann der Optionsjoker in Verbindung mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung eingelöst werden.

    Fazit

    Mit dem Tarif Fähigkeitenschutz Kids spricht die Gothaer Lebensversicherung die Zielgruppen Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren (Groß-)Eltern an.

    Die frühzeitige Einrichtung eines Vorsorgevertrags mit dem Leistungsspektrum des Fähigkeitenschutz Kids sichert die frühzeitige Absicherung der Arbeitskraft, die mit dynamischen Anpassungen, einer Tarifwechseloption und Nachversicherungsoptionen in den späteren Zieltarifen ohne erneute Gesundheitsprüfungen lebensbegleitend und bedarfsgerecht ausgebaut werden kann.

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