Mit Hirsch kollidiert: Wer zahlt den Blechschaden?

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Wenn Hirsche, Rehe oder Füchse bei schwierigen Wetterverhältnissen die Straße überqueren, sind sie kaum zu erkennen. Da die Dämmerung in der kalten Jahreszeit früher eintritt und oft noch Nebel hinzukommt, müssen Autofahrer*innen jetzt besonders achtsam sein. Kommt es zu einer Kollision mit einem Tier, ist nicht garantiert, dass die Kaskoversicherung zahlt.

Keine Sorge müssen sich Kasko-Versicherte bei einem Unfall mit sogenanntem Haarwild machen. Denn hier greift sowohl die Teil- als auch Vollkaskoversicherung. Nach Bundesjagdgesetz gelten als Haarwild folgende Tiere:

  • Wildschwein
  • Rotwild, Damwild, Rehwild
  • Fuchs
  • Hase
  • Murmeltier
  • Luchs
  • Fuchs
  • Elch
  • Wisent
  • Fischotter
  • Seehund
  • Vertrag auf erweiterte Wildschadenklausel prüfen

    „Zusammenstöße mit Nutz- und Haustieren wie beispielsweise einer frei laufenden Kuh oder einem umherirrenden Pferd, sowie mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind größtenteils vom Versicherungsschutz ausgenommen. Kfz-Halterinnen und -Halter sollten daher unbedingt auf die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung achten. Nur dann sind Kollisionen auch mit Tieren jeder Art versichert“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Ein typischer Vollkaskoschaden wäre der Ausweichunfall. Hier hat kein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden. Und die Gerichte sehen bei Kleintieren, zu denen auch Füchse zählen, keine Notwendigkeit für ein Ausweichen.

    Übrigens: Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, brauchen keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt befürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung hingegen regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und somit im Folgejahr zu einer höheren Prämie. Haben Versicherte bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, wird diese von der Versicherungsleistung abgezogen.

    Den Wildunfall sofort der zuständigen Behörde melden

    Bevor Betroffene nach einem Wildunfall die zuständige Polizei- oder Forstdienststelle anrufen, sollten sie zunächst die Unfallstelle absichern. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos, die von der Polizei auszuhändigende Wildunfallbescheinigung und die unverzügliche Meldung an die Kfz-Versicherung.

    In keinem Fall sollten Betroffene versuchen, das Tier zu retten, da sich das verletzte Tier gewaltsam zur Wehr setzen könnte. Versucht man, das Wildtier vom Unfallort zu entfernen beziehungsweise mitzunehmen, droht sogar eine Anzeige wegen Wilderei. In manchen Bundesländern gilt überdies eine Meldepflicht für Wildunfälle, die bei Missachten mit einem Bußgeld bestraft wird.

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